Wie hoch sind die Verwaltungsausgaben?  

Der überwiegende Teil der GKV-Ausgaben sind Kosten für medizinische Leistungen. Verwaltungskosten, also etwa Service und Beratung, Beitrags- und Meldewesen sowie Leistungsabrechnung, machen nur vier Prozent der Gesamtausgaben aus. Der Anteil an den Gesamtausgaben ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Im GKV-Durchschnitt lagen die Verwaltungskosten 2024 bei 170 Euro je Versicherten bzw. je Versicherte, die TK lag mit 110 Euro deutlich darunter. Im Vergleich zu den Leistungsausgaben, die 96 Prozent der Ausgaben ausmachen, hat eine Senkung der Verwaltungsausgaben nur sehr begrenzte Auswirkungen auf den Beitragssatz.

Verwal­tungs­kosten pro Kopf GKV vs. PKV

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Die Verwaltungskosten pro Kopf bewegen sich in der GKV deutlich unter PKV-Niveau.

Weniger Krankenkassen = weniger Kosten?

Im Jahr 2000 gab es 420 Krankenkassen, heute sind es 93. Doch egal wie viele Kassen es gibt - Millionen Versicherte müssen betreut, Leistungen geprüft und gezahlt werden. Diese Aufgaben verschwinden nicht bei weniger Kassen. Hinzu kommt: Die Zahl der Kassen wird sich weiter verringern, das regelt der Wettbewerb. 

Doch dies politisch vorzugeben, ist nicht sinnvoll. Das zeigt der Blick nach Österreich. Dort wurden die zuvor neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse fusioniert. Im Ergebnis sind die Verwaltungskosten zwischen 2020 und 2024 um 25 Prozent gestiegen, in der deutschen GKV lag der Zuwachs im gleichen Zeitraum bei sieben Prozent. 

Auch die Expertinnen und Experten der Finanzkommission Gesundheit weisen darauf hin, dass vor allem der Wettbewerb der Kassen untereinander dafür sorgt, dass die Kassen so effizient wie möglich wirtschaften. Zwangsfusionen oder gar eine Einheitskasse sind deshalb keine Lösung, sondern würden die Verwaltungskosten im Gegenteil sehr wahrscheinlich erhöhen.  

Wie sparen die Kassen?  

Für das Jahr 2026 hat die Regierung den Anstieg der Verwaltungskosten bereits begrenzt. So sollen GKV-weit 100 Millionen Euro eingespart werden. Auch das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze sieht ab 2027 Einsparungen bei den Krankenkassen vor. So werden unter anderem die Verwaltungsausgaben gedeckelt und die Werbeausgaben halbiert.