TK: Wie bewerten Sie die zwischen Bund und Ländern geeinten Eckpunkte zur Krankenhausreform?

Florian Wahl: Es ist richtig, dass die Reform jetzt angegangen wird, um ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu verhindern. Ich spreche mich für die Krankenhausreform aus, weil sie zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität beiträgt, von der die Patienten und Patientinnen profitieren.

Florian Wahl MdL

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Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion 

Die folgenden Punkte sind aus meiner Sicht insgesamt positiv zu bewerten: Trotz einer Konzentration von Standorten wird die flächendeckende Versorgung aufgrund der vorhandenen Ausnahmeregelung, von der die Länder Gebrauch machen können, nicht gefährdet. Die Reform sieht einen Plan vor, welche Form der Versorgung an die Stelle eines geschlossenen Krankenhauses treten kann, nämlich die sog. Level-Ii-Kliniken bzw. sektorenübergreifenden Versorger. Mit deren Hilfe wird die flächendeckende Versorgung sichergestellt. Das Transparenzgesetz sowie die geplante interaktive Krankenhauslandkarte werden für eine Verbesserung der Behandlungsqualität sorgen, weil sie für eine Verlagerung von Patientinnen- und Patientenströmen verantwortlich sein werden. Davon profitieren letzten Endes die Patient und Patientinnen.
Unikliniken und andere Maximalversorger werden von der Reform profitieren, da sie für überregionale Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben zusätzliche Mittel aus der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten werden. Für viele kleinere Häuser im ländlichen Raum wird es durch die Einführung der Vorhaltepauschalen eine Existenzgarantie geben, d.h. dass damit auch die flächendeckende Versorgung sichergestellt werden kann.


TK: Worauf muss Ihrer Meinung nach bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzes besonders geachtet werden?

Wahl: Es muss darauf geachtet werden, dass die Reform überall vor Ort gut umgesetzt werden kann: Das bedeutet, dass das Land Baden-Württemberg so schnell wie möglich eine anhand von transparenten Kriterien nachvollziehbare Krankenhausplanung vorlegen und seinem Auftrag nach einer vollumfänglichen Übernahme der Investitionskostenförderung nachkommen muss. Der Bund muss hingegen früh genug die Weichen stellen für gesetzliche Änderungen und zwar vor dem Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2024. Deshalb ist bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs auf eine praktikable Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung zu achten sowie auf Übergangsregelungen für die Entgeltverhandlungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz, so dass etwaige rückwirkende Aushandlungen derselben möglich sind. Die SPD-Landtagsfraktion wird den weiteren Gesetzgebungsprozess engmaschig und konstruktiv begleiten.
 

Zur Person

Florian Wahl hat Politikwissenschaft und Anglistik studiert und ist für den Wahlkreis Böblingen im Landtag von Baden-Württemberg. Er ist Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Landtagsausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration.