TK: Frau Krebs, wie bewerten Sie die zwischen Bund und Ländern geeinten Eckpunkte zur Krankenhausreform?

Petra Krebs: Die Krankenhausreform ist ein wichtiger Meilenstein und wird die Versorgungsqualität in Baden-Württemberg verbessern, die Versorgung transparenter gestalten und falsche ökonomische Anreize im Krankenhaussystem überwinden.

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Die Abkehr vom ausschließlich auf Fallpauschalen basierenden Finanzierungssystem halte ich für einen der größten Erfolge dieser Reform. Denn das Vorhaltebudget ermöglicht den Krankenhäusern gerade auch die Abteilungen vernünftig und qualitativ hochwertig zu führen, die nach dem bisherigen Finanzierungssystem häufig defizitär arbeiten mussten, wie zum Beispiel die Geburtshilfe. Das nimmt viel ökonomischen Druck und stärkt die Grundversorgung.

Gemessen am Bruttoinlandsprodukt gibt Deutschland mithin am meisten Geld für die Gesundheitsversorgung aus. Dies spiegelt sich aber nicht immer in Spitzenmedizin wider, sondern häufig auch in ineffizienten und unnötigen Doppelstrukturen. Demnach ist eine Konzentration von Ressourcen und Know-How unabdingbar, wenn wir im Land den Bürgerinnen und Bürgern die bestmögliche und die auf dem neusten Stand der Wissenschaft mögliche Gesundheitsversorgung anbieten wollen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Aufbau von sektorenübergreifenden Strukturen, die die Grundversorgung weiter stärken werden.  Zukünftig wird die Zusammenarbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, der Pflegekräfte und anderen Therapieberufen das Herz der regionalen Gesundheitsversorgung ausmachen. Hiervon werden insbesondere auch die ländlichen Gebiete profitieren. 

TK: Worauf muss Ihrer Meinung nach bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzes besonders geachtet werden?

Krebs: Fakt ist, dass Baden-Württemberg sich vor dieser Reform nicht fürchten muss. Ganz im Gegenteil! Die engagierte Krankenhauspolitik, die wir in den letzten Jahren betrieben haben, schlägt in die gleiche Kerbe wie die Reform. Das heißt konkret, dass die Krankenhäuser in Baden-Württemberg unmittelbar von der Reform profitieren und wir ohne größere Umbrüche auskommen werden.

Gleichzeitig ist mir hier wichtig zu betonen, dass wir uns der derzeitigen prekären Finanzlage vieler Krankenhäuser bewusst sind. Bis die Reform greift, braucht es noch ein wenig Zeit. Wir beobachten diese Entwicklung daher ganz genau. Es muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Schließungen von Krankenhäusern kommt, die für die regionale Versorgung noch gebraucht werden.

Ein weiterer Punkt ist, dass vormals stationär erbrachte Leistungen nun verstärkt durch die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte übernommen werden. Hierfür müssen sicherlich noch die Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung angepasst und weiterentwickelt werden. Ein kleiner Wehrmutstropfen dieser Reform ist, dass eine Überarbeitung des Landesbasisfallwertes nicht explizit Teil dieser Krankenhausreform ist. Das ist sehr bedauerlich: Wir haben in Baden-Württemberg eine unzureichende Berücksichtigung der Personalkosten und Sachkosten im Rahmen des Landesbasisfallwertes. Hierdurch werden Krankenhäuser bei der Betriebskostenfinanzierung gegenüber anderer Bundesländer benachteiligt. Hier haben wir noch Arbeit vor uns. 

Zur Person

Petra Krebs ist seit 2016 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg und vertritt den Wahlkreis Wangen. In der  Landtagsfraktion GRÜNE ist sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin.