TK-Versicherte im Südwesten melden so viele Behandlungsfehler wie noch nie
Pressemitteilung aus Baden-Württemberg
Stuttgart, 30. Juni 2026. Im vergangenen Jahr haben sich 672 Versicherte aus Baden-Württemberg an die Techniker Krankenkasse (TK) gewandt, weil sie einen Behandlungsfehler vermuten. Das sind so viele wie noch nie und 17 Prozent mehr als im Vorjahr, als 573 Verdachtsfälle gemeldet wurden. Dabei richtete sich jede vierte Beschwerde im Südwesten gegen eine chirurgische Behandlung (24 Prozent der Verdachtsfälle), gefolgt von der Zahnmedizin/Kieferorthopädie (15 Prozent) und der Geburtshilfe/Gynäkologie (elf Prozent).
Auf Pflegefehler entfallen nach Angaben der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg acht Prozent der Verdachtsfälle, auf Innere Medizin und Orthopädie jeweils sechs Prozent und auf die Allgemeinmedizin fünf Prozent. Augenheilkunde (vier Prozent), Neurologie/Psychiatrie (drei Prozent) sowie HNO, Kardiologie und Urologie mit jeweils zwei Prozent bilden den Schluss der Statistik. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 13 Prozent.
Nicht jeder Verdachtsfall ein Fehler
Doch längst nicht jeder Verdachtsfall ist auch tatsächlich ein Fehler. "Bei jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht im Laufe der Überprüfung", sagt Nadia Mussa, Leiterin der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. "Gleichzeitig rechnen wir bei der Anzahl der Behandlungsfehler mit einer hohen Dunkelziffer. Wir schätzen, dass auf jeden uns gemeldeten Fall rund 30 nicht gemeldete kommen." Denn viele Versicherte scheuen die psychischen Belastungen von Arzthaftungsprozessen, die sich oft über mehrere Jahre hinziehen - und die hohen Kosten. Im vergangenen Jahr sind nach aktuellen Angaben des Ministeriums der Justiz und für Migration insgesamt 1.150 neue Arzthaftungsverfahren an den Amts- und Landgerichten in Baden-Württemberg eröffnet worden. Bei rund 1.050 davon waren gleich die Landgerichte zuständig, weil der Streitwert über 5.000 Euro liegt.
Meldepflicht wäre hilfreich
"Behandlungsfehler werden in unserem Gesundheitssystem meist nur dann erfasst, wenn Patientinnen und Patienten selbst aktiv werden", bedauert Nadia Mussa. Da deren Hinweise an unterschiedliche Stellen gehen - etwa an Rechtsanwältinnen oder -anwälte, an die Ärztekammern oder an die Krankenkassen - entstehe kein vollständiges Gesamtbild. "Hilfreich wäre eine Meldepflicht für Behandlungsfehler für alle medizinischen Einrichtungen, etwa über ein zentrales Melderegister. Das würde die Transparenz deutlich erhöhen und eine bessere Aufklärung unterstützen", erläutert die Leiterin der TK-Landesvertretung.
Kassen können unterstützen
Gesetzlich Versicherte können sich im Verdachtsfall an ihre Krankenkasse wenden. Das hat für sie den Vorteil, dass die Kasse in Vorleistung geht. Entscheidet sich die Kasse für eine Klage, können Versicherte den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten und anschließend überlegen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Um Ansprüche geltend machen zu können, müssen Geschädigte jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren beachten. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres nach Kenntnis vom Schaden und Schädiger. Versicherte können diese Gutachten im Fall einer juristischen Auseinandersetzung nutzen.
Die TK bietet Unterstützung durch Medizinrechtsexpertinnen und -experten (Rufnummer 040 460 66 12 140 oder per E-Mail: behandlungsfehler@tk.de), den " Wegweiser Behandlungsfehler " und eine Beratungsbroschüre . Mit den Patientensicherheits-Signalen an medizinische Fachkräfte - die auf einer Analyse der Behandlungsfehlervorwürfe der TK-Versicherten basieren - möchte die TK zu einer Verbesserung der Abläufe in Praxen und Krankenhäusern beitragen.