Magdeburg, 19. Januar 2024. Selbsthilfeeinrichtungen sollten sich beeilen, wenn sie für ihre Arbeit im laufenden Jahr pauschale Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) Sachsen-Anhalt informiert, müssen entsprechende Anträge bis zum 31. Januar bei den Krankenkassen vorliegen.

Mit der sogenannten Pauschalförderung können Landesorganisationen, Kontaktstellen sowie örtliche Selbsthilfegruppen Fördermittel für Fixkosten wie Raummiete, Büromaterial, Mitgliederzeitschriften oder Ähnliches beantragen. Die Vergabe erfolgt über die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt, ein gemeinsames Gremium der gesetzlichen Kassen im Bundesland.

Förderung auch für Projekte möglich

Fördergelder für zeitlich befristete Projekte können Selbsthilfeorganisationen im Land hingegen ganzjährig beantragen. Die TK legt hierbei ihren Fokus gezielt auf innovative und technisch unterstützende Projekte. "Immer mehr Selbsthilfeeinrichtungen nutzen digitale Möglichkeiten, die gerade in Zeiten räumlicher Distanz, wie beispielsweise während der Coronapandemie, den Austausch mit anderen Betroffenen erleichtern", so Steffi Suchant, Leiterin der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt.

Insgesamt stellt die Kasse für die Selbsthilfeförderung im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt nahezu 181.000 Euro zur Verfügung. Rund 27.000 Euro davon entfallen auf die finanzielle Unterstützung von Einzelprojekten.

Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung sowie die betreffenden Antragsformulare sind zu finden unter www.tk.de .