In den meisten EU-Ländern ist die Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters nicht von Bedeutung, damit das deutsche Sozialversicherungsrecht bei einem Einsatz im Ausland weiter gilt. Entscheidend ist, dass er den Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat hat. 

Weitere Details

Ausnahmen sind Entsendungen nach Dänemark, Großbritannien oder Nordirland, da diese Länder die Drittstaatsverordnung nicht angenommen haben.

Kompakte Informationen - auf Deutsch und auf Englisch

Ausführliche Informationen zum Sozialversicherungsrecht bei Entsendungen erhalten Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 392 kB) .

Dieses Beratungsblatt finden Sie auch in englischer Sprache:  Information leaflet employment abroad (PDF, 320 kB) .