Beim Thema Notfallversorgung gibt es derzeit sehr viel Bewegung. Während auf Bundesebene eine umfassende Reform vorbereitet wird, steht in Hessen eine Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetz an. Die Novellierung ist dieses Mal weit mehr als nur ein routinemäßiger Verwaltungsakt. Sie ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass die große Notfallreform auch in Hessen gelingen kann. Wir wollen hier den Teilaspekt der Digitalisierung genauer beleuchten. Wir schauen uns an, welche digitalen Weichen aus Sicht der TK gestellt werden sollten, damit die Neuaufstellung des hessischen Rettungsdienstes noch erfolgreicher wird.

Zentrale Herausforderung für den Rettungsdienst

Einer der zentralen Herausforderungen ist, dass der Rettungsdienst viel zu häufig in nicht lebensbedrohlichen oder gar Bagatellfällen alarmiert wird. In Hessen enden nur etwa 50 Prozent aller Einsätze tatsächlich im Krankenhaus. Die Björn-Steiger-Stiftung zitiert internationale Studien, wonach 70 Prozent der Menschen die Dringlichkeit ihrer medizinischen Beschwerden falsch einschätzen. Unnötige Rettungseinsätze binden Kapazitäten für echte lebensbedrohliche Notfälle und verstärken die Arbeitslast der Rettungskräfte.

Leitstelle als zentraler Lotse

Viele Menschen wissen offensichtlich nicht, wohin sie sich in ihrer wahrgenommenen Notlage tatsächlich zu wenden haben. Die Lösung kann deshalb nur in der Zusammenführung der Rufnummer 112 für tatsächlich lebensbedrohliche Notfälle und der 116 117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes für weniger dringliche Beschwerden liegen.

In Hessen steht der Test eines solchen Ansatzes bereits in den Startlöchern: Im Rahmen des Modellprojektes "SaN" (kurz für sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung) ist geplant, in drei Rettungsdienstbezirken - im Main-Kinzig-Kreis, im Main-Taunus-Kreis sowie im Landkreis Gießen - die beiden Notruftelefonnummern miteinander zu verknüpfen. Wählt eine Person dann die 112 und es stellt sich am Telefon bereits heraus, dass es sich nicht um einen Fall für den Rettungsdienst handelt, wird diese Person nahtlos an die 116 117 umgeleitet. Im Hintergrund läuft ein System zur Datenverarbeitung, sodass die Anrufenden ihre Situation bei den Mitarbeitenden des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes nicht noch einmal erläutern müssen. Bei der medizinischen Einschätzung, wo ein Patient beziehungsweise eine Patientin mit ihren oder seinen individuellen Beschwerden am passendsten aufgehoben wäre, werden die Mitarbeitenden der Rettungsleitstelle von der Software "SmED" (kurz für Strukturierte medizinische Ersteinschätzung Deutschland) unterstützt. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, mit der - anhand eines strukturierten Fragenkatalogs - Symptome, Vorerkrankungen und weitere Risikofaktoren erfasst werden. Die Software leitet daraus eine Empfehlung zur Versorgungsdringlichkeit und am besten geeigneten Versorgungsort ab.

Die geplante Vernetzung der beiden Rufnummern im Rahmen des SaN-Projektes sollte aus Sicht der TK in Hessen so schnell wie möglich technisch umgesetzt werden, damit zügig erste praktische Erfahrungen mit dieser Lösung gesammelt werden. Zeigt die Evaluation des Projektes, dass die Vernetzung erfolgreich ist und die Rettungsdienste der drei Pilotregionen dadurch deutlich entlastet werden, sollte geprüft werden, wie dieser Ansatz auf ganz Hessen ausgerollt werden kann. Eine mögliche Verpflichtung der Leitstellen und des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes hierfür sollte deshalb bereits im Rettungsdienstgesetz berücksichtigt werden.

Das Besondere bei SaN: Während die Notfallreform im Bund die Schaffung völlig neuer zusätzlicher Strukturen vorsieht, sollen hier vor allem bestehende Ressourcen so miteinander verknüpft werden, dass sich daraus eine Verbesserung für die Versorgung ergibt.

Anbindung weiterer Angebote möglich

Gelingt die digitale Verknüpfung der Rufnummern 112 und 116 117, ließen sich perspektivisch auch weitere Angebote daran anbinden. So könnten zum Beispiel Anrufende direkt in eine telemedizinische Notfallbehandlung vermittelt werden. Hessen kann hier auf bestehende Erfahrungen aufbauen. Im Bereich der kinderärztlichen Versorgung bietet die Kassenärztliche Vereinigung Hessen bereits eine Notfallversorgung per Videosprechstunde an. Eltern akut erkrankter Kinder können - außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten - über die 116 117 Termine dafür vereinbaren. Laut Angaben der KV reichen Online-Konsultationen in 86 Prozent der kinderärztlichen Notfälle zur Behandlung komplett aus. Notfallbehandlungen per Videosprechstunde sollten daher schnell auch in der Erwachsenenmedizin eingeführt werden.

Zudem könnte über die Leitstelle künftig angestoßen werden, dass bei individuellem Bedarf ein ambulanter Pflegedienst, Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter oder sozialpsychiatrische Dienste bei Anrufenden vorbeikommen, um bei der Lösung einer akuten Notsituation zu unterstützen.

Rettungsdienst fährt ambulante Patientinnen und Patienten in Praxis statt Klinik

Das Projekt SaN hat neben der geplanten Verknüpfung der Notrufnummern noch weitere sinnvolle, digital unterstütze Aspekte. Der Rettungsdienst transportiert Patientinnen und Patienten, bei denen eine ambulante Behandlung ausreicht, in den drei Pilotregionen nicht mehr wie bislang automatisch in eine Notaufnahme, sondern alternativ in eine Arztpraxis. Zwei Anwendungen auf einem Tablet unterstützen die Rettungskräfte: Zum einen können die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter hierüber ebenfalls auf "SmED" zurückgreifen, um im Zweifelsfall besser entscheiden zu können, wo ein Patient beziehungsweise eine Patientin besser aufgehoben ist. Sie können zudem über die Anwendung IVENA einsehen, welche Arztpraxen überhaupt Kapazitäten freihaben. In den drei Pilotregionen pflegen sogenannte Partnerpraxen, die sich freiwillig am Projekt beteiligen, ihre freien Behandlungsslots dort ein. Außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten fährt der Rettungsdienst ambulante Patientinnen und Patienten in eine Zentrale des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Bei nachgewiesenem Erfolg sollte dieses Konzept hessenweit ausgerollt werden - gegebenenfalls als Zwischenlösung. Denn: In der Notfallreform des Bundes ist die Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) vorgesehen, die aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer angegliederten KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Hier wäre abzuwägen, ob perspektivisch eine Organisation über Partnerpraxen, das heißt über bestehende Strukturen, oder über neu einzurichtende INZ der jeweils bessere Weg ist.

Hessen braucht eine zentrale Landesleitstelle

Aktuell gibt es in Hessen noch 25 voneinander unabhängige Leitstellen inklusive eigener IT-Systeme und vieler digitaler Insellösungen. Diese kleinteilige Struktur ist ineffektiv und wird zurecht von vielen Expertinnen und Experten kritisiert. Im Rahmen der Neugestaltung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes sollten daher schon jetzt die richtigen Weichen gestellt werden, damit perspektivisch eine zentrale Landesleitstelle entstehen kann. Diese wäre dann digital mit regionalen Rettungsdienst-Standorten im ganzen Bundesland vernetzt.

Bis es so weit ist, sollte bei sämtlichen Projekten in den Leitstellen darauf geachtet werden, dass nicht mehrere technische Standards nebeneinander entstehen und Interoperabilität immer gewährleistet ist - mit dem klaren Ziel, bewährte Ansätze in einem Gesamtkonzept für ganz Hessen zusammenzuführen.

Hessen braucht ein zentrales Telenotarztzentrum

In einigen Rettungsdienstbezirken in Hessen kommen bereits verschiedene digitale Innovationen zum Einsatz, die aus unserer Sicht wegweisend sein könnten. So laufen derzeit diverse Telenotarzt-Projekte, wie zum Beispiel im Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, in Mittelhessen, im Main-Kinzig-Kreis oder im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Sie alle haben das Ziel, dass Notärztinnen und Notärzte nur noch dann persönlich ausrücken müssen, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Den Rettungssanitäterinnen und -sanitätern wird es deshalb ermöglicht, während ihrer Einsätze bei Bedarf per Videotelefonie Kontakt zu einem Notfallmediziner/einer Notfallmedizinerin aufzunehmen, um deren Einschätzung und Rat einzuholen.

Hessen braucht auf absehbare Zeit ein zentrales Telenotarztzentrum, das von allen Rettungskräften in Hessen rund um die Uhr kontaktiert werden kann.

Daten in Echtzeit an aufnehmende Kliniken übermitteln

Es gibt bereits Softwarelösungen, mit denen der Rettungsdienst schon am Einsatzort oder während der Fahrt in die Notaufnahme Vitalparameter, Fotos und weitere wichtige medizinische Daten der Patientinnen und Patienten an die aufnehmenden Krankenhäuser übermitteln kann. So können sich die Kliniken viel besser auf den bald eintreffenden Notfall vorbereiten und noch schneller lebensrettende Therapiemaßnahmen einleiten.

Im vergangenen Herbst hat sich beispielsweise das Klinikum Frankfurt-Höchst digital mit den Rettungsdiensten des angrenzenden Main-Taunus-Kreises vernetzt, um eine solche Datenübertragung zu ermöglichen. Das neue Hessische Rettungsdienstgesetz sollte eine solche Lösung für alle Kliniken mit Notaufnahme sowie alle Rettungsdienste verpflichtend vorsehen.

Mit Ersthelfer-Apps Leben retten

Ein weiterer spannender Ansatz: In einigen Städten und Kreisen in Hessen kommen  Ersthelfer-Apps zum Einsatz. Diese Apps lokalisieren anhand von GPS-Daten den genauen Standort von anrufenden Notfallpatientinnen und -patienten und ermitteln, ob sich ausgebildete freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer in unmittelbarer Nähe befinden. Diese werden dann per App über den lebensbedrohlichen Notfall informiert und können helfen, bis der Rettungswagen eintrifft.

Derartige Projekte kommen derzeit unter anderem in den Rettungsdienstbereichen Schwalm-Eder, Wiesbaden oder Marburg-Biedenkopf zum Einsatz. Laut der Björn-Steiger-Stiftung können smartphonebasierte Ersthelfersysteme bei Herz-Kreislauf-Stillstand Leben retten, da in solchen lebensbedrohlichen Notlagen jede Minute zählt. Im Rahmen der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes sollte daher die hessenweite Einführung solcher Apps beschlossen werden. Das Hessische Gesundheitsministerium hat bereits angekündigt, dies prüfen zu wollen. Hier sollte aber sichergestellt werden, dass die Apps unterschiedlicher Anbieter auch kompatibel miteinander sind. Die Alarmierung von ehrenamtlichen Ersthelfenden darf am Ende nicht daran scheitern, dass sie unterschiedliche Anwendungen auf ihrem Handy installiert haben.

Anleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen per Videotelefonie

In Betracht gezogen werden sollte zudem die hessenweite Einführung von Software, die es den Rettungsleitstellen ermöglicht, sich mit Zustimmung auf die Handykameras von Anrufenden zuzuschalten. So können sie sich schon vor dem Ausrücken der Rettungskräfte einen ersten Eindruck über die Notlage vor Ort machen und Erste-Hilfe-Maßnahmen anleiten. Auf den Handys der Alarmierenden ist dafür keine spezielle App notwendig. Will die Leitstelle deren Handykameras nutzen, erhalten die Smartphone-Besitzerinnen und -Besitzer lediglich einen Link per SMS. Unter anderem im Lahn-Dill-Kreis und im Odenwaldkreis kommt ein solches System bereits zum Einsatz.

Die Chancen von Künstlicher Intelligenz ergreifen

Neben den erwähnten, bereits vorhandenen Ansätzen sollte im Rahmen eines digitalen Gesamtkonzepts für den Rettungsdienst auch der künftige Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geprüft werden. Zum einen kann KI dabei helfen, anhand der Angaben im eingehenden Notruf typische Muster für lebensbedrohliche Situationen zu erkennen (zum Beispiel Brustschmerzen oder Sprachstörungen) und damit noch schneller kritische Notfälle erkennen.

Zum anderen kann KI auch bei der Auswahl und Steuerung von Einsatzmitteln unterstützen. Entsprechende Software könnte nicht nur auswerten, welche Fahrzeuge sich in der Nähe eines eingehenden Notrufs befinden, sondern auch, ob diese über das für den spezifischen Notfall ausgebildete Fachpersonal sowie die benötigte technische Ausstattung verfügen. Zudem ist es mit Hilfe von KI noch einfacher, die aktuelle und prognostizierte Verkehrslage zu berücksichtigen, damit die Rettungswagen noch schneller von A nach B kommen.

KI kann darüber hinaus aus historischen und aktuellen Daten Muster für mögliche künftige Einsätze erkennen. Beispielsweise kann die Software analysieren, zu welchen Tageszeiten besonders viele Notrufe eingehen, wo typische Einsatzschwerpunkte liegen (etwa in Innenstädten, Pflegeeinrichtungen oder bei Veranstaltungen) und welche Rolle Wetterbedingungen wie Hitze oder Eisglätte spielen. Auf dieser Basis kann sie unter anderem Empfehlungen für eine vorausschauende Positionierung von Einsatzfahrzeugen oder für die Anpassung von Dienstplänen geben.