Behandlungsfehler in Hessen: Gemeldete Verdachtsfälle erreichen Höchststand
Pressemitteilung aus Hessen
Frankfurt am Main, 1. Juni 2026. 719 Versicherte aus Hessen haben der Techniker Krankenkasse (TK) im vergangenen Jahr einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet - so viele wie noch nie. Die meisten Verdachtsfälle betreffen die Bereiche Chirurgie (29 Prozent) und Zahnmedizin (15 Prozent) sowie Pflegefehler und die Geburtshilfe (jeweils 9 Prozent). In etwa jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht. Behandlungsfehler können weitreichende Folgen haben. Sie reichen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zur Berufsunfähigkeit und existenziellen finanziellen Problemen. Oft kommen langwierige und komplexe juristische Verfahren als zusätzliche Belastung hinzu.
Dunkelziffer ist hoch
Überall dort, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Im Gesundheitswesen sind die Folgen jedoch häufig besonders gravierend. Vieles spricht dafür, dass die tatsächliche Zahl der Behandlungsfehler deutlich höher liegt als die offiziell erfassten Fälle: Viele Patientinnen und Patienten erkennen Fehler nicht als solche oder melden sie nicht. Dadurch bleiben Fehler unentdeckt. Zudem werden Behandlungsfehler in unserem Gesundheitssystem meist nur dann erfasst, wenn Patientinnen und Patienten selbst aktiv werden.
Ihre Hinweise gehen an unterschiedliche Stellen, etwa an deren Rechtsanwältinnen oder -anwälte, an die Ärztekammern oder an die Krankenkassen. Dadurch entsteht kein vollständiges Gesamtbild. "Hilfreich wäre eine Meldepflicht für Behandlungsfehler für alle medizinischen Einrichtungen, etwa über ein zentrales Melderegister. Das würde die Transparenz deutlich erhöhen und eine bessere Aufklärung unterstützen. Wichtig wäre außerdem eine offene Fehlerkultur, die es ermöglicht, über Fehler zu reden und daraus zu lernen. Würde jeder einzelne Fall systematisch analysiert und daraus konkrete Konsequenzen für die künftige Arbeit gezogen, ließen sich Abläufe sicherer gestalten und die Qualität der medizinischen Versorgung weiter verbessern", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen.
Zusätzlich belastend sind für die Versicherten die meist zeitaufwändigen, komplexen und schwierigen juristischen Verfahren, in denen die Vorwürfe geklärt werden. Häufig müssen Patientinnen und Patienten mehrere Jahre warten, bis klar ist, ob sich der Behandlungsfehler nachweisen lässt und sie Schadenersatz erhalten. Bei chirurgischen Behandlungsfehlern kämpfen Patientinnen und Patienten im Durchschnitt etwa fünf Jahre für ihr Recht, bei Geburtsfehlern sogar zehn Jahre. Ein Fall, den die TK zuletzt begleitet hat, stammte aus dem Jahr 2008. Erst in diesem Jahr, nach 18jähriger Bearbeitungszeit, bekam die TK ihren Schaden ersetzt.
Unterstützung für Versicherte
Viele Versicherte wissen nicht, wie sie ihre Rechte einfordern können. Die TK unterstützt Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, daher mit einer Beratungshotline (Telefon 040 - 4606612140), einem Online-Lotsen unter www.tk.de (Suchbegriff 2002890) und einer Beratungsbroschüre (Suchbegriff 2015266). Die Erfolgschancen sind umso besser, je genauer der Krankheitsverlauf dokumentiert wird.
Betroffenen empfiehlt die TK, im Verdachtsfall zeitnah ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger zu erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse zu wenden. Erhärtet sich der Verdacht, kann die TK medizinische Gutachten für die Versicherten erstellen lassen. Patientinnen und Patienten können die Gutachten auch für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen, sofern sie dies möchten.