Bremen, 8. Mai 2025. In Bremen und Bremerhaven ist die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler gestiegen. Im Jahr 2024 haben sich insgesamt 54 Patientinnen und Patienten im Land Bremen mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an die TK gewandt. 2023 lag die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler in Bremen und Bremerhaven bei 46 (2022: 36; 2021: 40).

Bundesweit wandten sich TK-Versicherte im vergangenen Jahr 6.431-mal mit einem vermuteten Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse. Die meisten Beschwerden erfolgten bei chirurgischen Eingriffen (34 Prozent), gefolgt von Zahnmedizin und Kieferorthopädie (18 Prozent), der Gynäkologie (9 Prozent) sowie der Allgemeinmedizin (7 Prozent). 6 Prozent der gemeldeten Fälle entfielen auf die Orthopädie und jeweils 4 Prozent auf die Augenheilkunde sowie Pflegefehler. Auf die Innere Medizin und die Neurologie/Psychiatrie entfielen je 3 Prozent und weitere 12 Prozent auf sonstige Facharztgruppen.

Beispiele für Behandlungsfehler können unter anderem Missverständnisse innerhalb des medizinischen Teams sein, die zu einer falschen Medikamentengabe oder -dosierung führen; Diagnosefehler, die zu einer falschen oder unnötigen Behandlung führen; oder chirurgische Fehler, wie Operationen am falschen Körperteil beziehungsweise an der falschen Körperseite.

Erhebliche Dunkelziffer von unentdeckten Fällen - TK fordert Meldepflicht

"Es liegt eine erhebliche Dunkelziffer unentdeckter Fälle hinter den gemeldeten Verdachtsfällen. Aktuell werden Behandlungsfehler nur erfasst, wenn die Patientinnen und Patienten sie selbst melden. Viele Patientinnen und Patienten trauen sich nicht, ihre Rechte einzufordern, oder ihnen fehlt die Kenntnis über die notwendigen Schritte beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler", sagt Sabrina Jacob, Leiterin der TK-Landesvertretung Bremen. "Um eine systematische Auswertung von Fehlerquellen zu ermöglichen, braucht es eine Meldepflicht für Behandlungsfehler von allen medizinischen Einrichtungen." Eine offene Fehlerkultur biete eine Chance zur Verbesserung der Qualität in der medizinischen Versorgung, so Jacob.

Hinweis für die Redaktion

Die Medizinrechts-Expertinnen und -Experten der TK unterstützen betroffene Versicherte mit einer speziellen Hotline (Rufnummer 040 - 46 06 61 21 40 oder per E-Mail: behandlungsfehler@tk.de) bei der Prüfung und Aufarbeitung ihrer Fälle. Darüber hinaus bietet die TK einen Online-Lotsen und eine kostenlose Beratungsbroschüre zum Thema Behandlungsfehler.