Mainz, 25. April 2025. Laut einer aktuellen Auswertung der rheinland-pfälzischen Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) ist die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 erneut gestiegen. So haben sich im vergangenen Jahr 286 Versicherte wegen des Verdachts eines Behandlungsfehlers an die TK im Land gewandt. 2023 lag die Zahl der Verdachtsfälle noch bei 266 - ein prozentualer Anstieg von gut 7,5 Prozent.

Etwa bei jedem dritten Verdachtsfall erhärtet sich die Vermutung

"Etwa bei jedem dritten Verdachtsfall erhärtet sich die Vermutung im Zuge der Überprüfungen", erklärt Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung in Mainz. "Allerdings müssen wir gleichzeitig von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Wir schätzen, dass auf jeden uns gemeldeten Fall rund 30 nicht gemeldete kommen", führt der TK-Landeschef weiter aus.

Die meisten Verdachtsfälle werden nach chirurgischen Eingriffen geäußert

Mit 34 Prozent der Fälle ist die Chirurgie die Fachrichtung, bei der die Versicherten bundesweit die meisten Fehler meldeten. Mit Abstand folgt die Zahnmedizin/Kieferorthopädie (18 Prozent). Auf diese beiden Fachrichtungen entfallen damit 52 Prozent der gemeldeten Behandlungsfehler. Es folgen Geburtshilfe/Gynäkologie (neun Prozent), Allgemeinmedizin (sieben Prozent), Orthopädie (sechs Prozent). Auf Pflegefehler und Augenheilkunde entfallen je vier Prozent sowie auf die Innere Medizin und Neurologie/Psychiatrie jeweils drei Prozent der Fälle. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 12 Prozent. 

Krankenkassen können Versicherte unterstützen

Krankenkassen können ihre Versicherten bei der Prüfung, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, unterstützen. Die TK bietet ihren Versicherten eine Beratungshotline an (040 - 46 06 61 21 40), einen Wegweiser über Behandlungsfehler (tk.de; Suchnummer 132622) sowie eine Beratungsbroschüre (Suchnummer 821320). 

Bei Anhaltspunkten auf einen Behandlungsfehler kann die TK auch medizinische Gutachten in Auftrag geben, die die Versicherten später für ihre Zwecke nutzen können. Klagt die Krankenkasse gegen die Ärztin beziehungsweise den Arzt oder die Klinik, kann der Patient sich auf das Urteil berufen und danach entscheiden, ob sie eine eigene Klage stellen möchten.

Betroffene leiden häufig unter gesundheitlichen Folgen

TK-Landesvertretungsleiter Simon sagt dazu: "Betroffene leiden häufig nicht nur unter den gesundheitlichen Folgen. Manchmal ist es auch nicht mehr möglich, voll erwerbstätig zu sein, was nicht selten die wirtschaftliche Existenz in eine erhebliche Schieflage bringt. Ein Patientenentschädigungs- und Härtefallfond könnte Betroffene schneller und unbürokratischer helfen. Denn auch die Entschädigungszahlungen durch die Haftpflichtversicherungen lassen oft viele Jahre auf sich warten."

TK fordert Meldepflicht

TK-Landeschef Simon ist davon überzeugt, dass die Einführung einer Meldepflicht für Behandlungsfehler für alle medizinischen Einrichtungen sinnvoll wäre. "Bislang werden Fehler nur erfasst, wenn Patientinnen und Patienten selbst tätig werden. Das trägt zu der erheblichen Dunkelziffer bei, von der wir aktuell ausgehen müssen. Besser wäre eine systematische Auswertung von Fehlerquellen, die dann auch sukzessive beseitigt werden könnten", betont Simon. 

Datenschutz behindert teilweise bessere Aufklärung

Darüber hinaus bedauert Simon, dass der strenge Datenschutz es verunmöglicht, Behandlungsfehler zu erkennen und die betroffenen Versicherten zu informieren. "An sich hätten Krankenkassen die Möglichkeit, Daten auszuwerten und so substantiiert Behandlungsfehler zu erkennen, aber zum jetzigen Zeitpunkt dürfen wir Betroffene nicht kontaktieren, selbst wenn es deutliche Hinweise auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers gibt. Umso wichtiger ist es, dass Versicherte Gebrauch von den Hilfsangeboten Ihrer Krankenkasse machen", führt Simon aus.