Stuttgart, 12. Dezember 2024. Vielen Pflegebedürftigen entgeht jährlich für sie vorgesehene Unterstützung: Nicht einmal die Hälfte der Berechtigten im Land (49 Prozent) nutzten im Jahr 2023 sogenannte Entlastungsleistungen, wie aus einer Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) in Baden-Württemberg hervorgeht. Damit liegt der Südwesten unter dem bundesweiten Durchschnitt von 51,8 Prozent: Im Ländervergleich reichen die Quoten der Inanspruchnahme von 43,8 Prozent in Hessen bis fast 60 Prozent in Sachsen. Entlastungsleistungen stehen automatisch allen pflegebedürftigen Personen zu, die einen Pflegegrad haben und zu Hause versorgt werden.

TK begrüßt neue Unterstützungsangebote-Verordnung

Nadia Mussa, Leiterin der TK-Landesvertretung sieht Nachholbedarf: "Zum einen muss noch bekannter werden, dass es diesen Anspruch gibt, zum anderen müssen entsprechende Angebote leichter auffindbar und nutzbar sein." Für welche Leistungen die Versicherten den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro einsetzen können, wird auf Landesebene entschieden. In Baden-Württemberg sind das zum Beispiel anerkannte Betreuungsangebote verschiedener Anbieter, Tagespflege oder Haushaltshilfen. "Bisher war in Baden-Württemberg die Verwendung des Entlastungsbetrags für ehrenamtliche Alltagshilfe nur in sieben Modellregionen möglich. Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung nun die Unterstützungsangebote-Verordnung* geändert hat", erklärt die TK-Leiterin. "Wir hoffen, dass durch den erleichterten Zugang, künftig mehr Pflegende eine spürbare Entlastung durch ehrenamtlich Helfende erfahren." 

Flexibles Jahresbudget statt Monatsbeträge

Wünschenswert sei außerdem die Einführung eines jährlichen Entlastungsbudgets. "Die derzeitige Regelung mit Monatsbeträgen ist schwer verständlich und handhabbar", so Mussa. Ein Jahresanspruch erlaube den Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen mehr Flexibilität und erzeuge weniger Verwaltungsaufwand bei den Pflegekassen.

Online-Portal für mehr Transparenz

Die Hauptlast bei der Pflege tragen nach wie vor die pflegenden Angehörigen. Laut Statistischem Landesamt wurden in Baden-Württemberg 2021 fast 83 Prozent der rund 540.000 Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. "Zur Unterstützung aller Beteiligten brauchen wir ein einheitliches Onlineportal für ganz Deutschland. Der Gesetzgeber muss hierfür die Grundlage schaffen und die Einrichtungen verpflichten, freie Kapazitäten beispielsweise für Kurzzeitpflege transparent zu machen", erklärt Mussa. Auf einer solchen Plattform könnten zudem alle Akteure aus dem Pflegeumfeld ihre Angebote für Beratung und Leistungen gebündelt ins Netz stellen. 

Digitale Unterstützung verfügbar

Ihren Versicherten bietet die TK bereits digitale Unterstützung an, wie zum Beispiel den Online-Pflegeantrag, virtuelle Pflegekurse oder die App "TK-PflegeKompakt" mit allen wichtigen Infos und Ansprechpersonen für jede Pflegesituation. Das von der TK unterstützte Onlineangebot pflegen-und-leben.de bietet pflegenden Angehörigen psychologische Unterstützung in Belastungssituationen. 
 

*Neue Regelung für ehrenamtlich Helfende in der Pflege in BW