Entsenden Sie Ihre Beschäftigten in die Länder, in denen die Verordnung EG 883/2004 gilt? Dann sind diese für bis zu 24 Monate über die deutsche Sozialversicherung versichert. Die jeweiligen Staaten sind an die EG- und EWG-Verordnungen sowie die Abkommen zwingend gebunden. 

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Übrigens: Die Verordnung EG 883/2004 wird auch Verordnung über soziale Sicherheit genannt.

Ergänzend dazu hat die Bundesrepublik Deutschland mit vielen europäischen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen treten dann ein, wenn die EG- oder EWG-Verordnungen nicht angewendet werden können.