Als Konsequenz aus den Corona-Herausforderungen ging die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) die ersten Schritte zur nun voll digitalen Rettungskette . Sie hat es geschafft, aus den Bausteinen aus pragmatischen Lösungen ein funktionierendes System zu bauen. Darauf sind alle Beteiligten zu Recht stolz.

Noch weniger Reibungsverlust und Bürokratieabbau brächte es, wenn auch die Abrechnung digitalisiert werden würde. 
Guido Dressel

Noch weniger Reibungsverlust und Bürokratieabbau brächte es, wenn auch die Abrechnung digitalisiert werden würde. Weil das sowohl für die Notfallversorger als auch für uns Kassen als Kostenträger deutlich spürbar Ressourcen schonen würde, sind wir der Meinung, dass sich die dafür nötigen Anstrengungen absolut lohnen würden.

Integrierte Notfallzenten für bessere Patientenzuordnung

Bei den im Bundesgesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) ist Thüringen ebenfalls auf einem guten Weg. Für vier Kliniken im Freistaat wurden für den Umbau der Notaufnahmen zu so einem gemeinsamen Tresen für ambulante und stationäre Notfallversorgung Geld über den Transformationsfonds beim Bund beantragt. Hier werden die Mittel aus dem Fonds für echte Transformation verwendet und versickern nicht im Bestand. Wir wissen dank der Erfahrungen aus Sondershausen und dem Helios Klinikum in Erfurt, dass die Idee der INZ funktioniert.

Den notwendigen Behandlungsbedarf als Betroffener oder Angehörige selbst einzuschätzen, kann zu einer zu großen Herausforderung werden. Deswegen plädiert die TK für digital gestützte Ersteinschätzung und begrüßt, dass sie im Notfallgesetz des Bundes, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, vorgesehen ist.

Auch dass flächendeckend eine einheitliche, strukturierte Notrufabfrage eingeführt werden soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie hilft, qualitätsgesichert und objektivierbar über den medizinisch notwendigen Behandlungsweg zu entscheiden.

Wechselseitige Übergabe zwischen 112 und 116 117

Der ambulante ärztliche Bereitschaftsdienst, den man unter der 116 117 erreicht, arbeitet bereits mit so einer digital gestützten Ersteinschätzung . Diese macht auch deutlich, wann die Anruferinnen und Anrufer besser an die 112 und den Rettungsdienst vermittelt werden sollten. 

Im Entwurf des Notfallgesetzes wird für diese Schnittstelle ebenfalls der nächste Schritt gegangen. Das ist gut, denn wir brauchen im Freistaat klare und rechtlich verbindliche Wege zwischen der 116 117 und den Rettungsleitstellen mit der 112.

Guido Dressel

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Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen

Bislang arbeiten die 112 und die 116 117 auch in Thüringen technisch getrennt. Der Freistaat nimmt hier zwar eine Vorreiterrolle ein, da die Vermittlungszentrale für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bereits mit den Rettungsleitstellen zusammenarbeitet und Anruferinnen und Anrufer an die 112 weiterleitet, wenn es notwendig ist.

Zusätzlich zum Weiterleiten vom ambulanten Bereitschaftsdienst in die Rettungsleitstellen ist allerdings auch eine klar geregelte Übergabe der Hilfesuchenden von der 112 in den ambulanten Bereitschaftsdienst erstrebenswert. Das kann zu einer viel besseren Steuerung führen. In dem Gesetzentwurf ist die Rede von bundesweit rund 1,2 Millionen Fällen pro Jahr, die von den Rettungsleitstellen an die Akutleitstellen der KVen abgegeben werden könnten.

Ein nächster Schritt wäre, dass die unterschiedlichen Stellen nicht nur Anrufer weiterleiten, sondern auch schon digital erfasste Informationen austauschen können.
Guido Dressel

Ein nächster Schritt wäre, dass die unterschiedlichen Stellen nicht nur Anrufer weiterleiten, sondern auch schon digital erfasste Informationen austauschen können - und zwar so, dass das System des anderen möglichst gut damit arbeiten kann.

Wie viel die Versorgung durch solche digitale Vernetzung gewinnt, erleben wir in Thüringen durch die Notfallversorgung mit einer digitalen Rettungskette schon heute.

Medizinische Notfallrettung als Sachleistung in der GKV verankern

Neben der noch besseren Vernetzung zwischen dem ambulanten Notdienst und der Notfallrettung sind einheitliche Struktur- und Qualitätsvorgaben im Rettungsdienst dringend nötig. Auch deswegen hoffen wir, dass die Notfallgesetzgebung in diesem Anlauf ein erfolgreiches Ende findet.

Ressourcen sind knapp. Das ist ein weiterer Grund, aus dem wir uns einen Flickenteppich bei Ausbildungsstandards, Qualität und Finanzierung nicht mehr leisten können. Bundeseinheitliche Regeln würden zudem Planungssicherheit für Investitionen in Personal, Ausbildung und Infrastruktur bieten.

Aktuell bildet der Rettungsdienst präklinisch die Grundlage für die Notfallversorgung. Es ist gut, dass er im Notfallgesetz mitgedacht ist und in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) integriert werden soll. Ich hoffe, dass das auch im parlamentarischen Verfahren so bleibt. Die medizinische Notfallrettung wird so als Sachleistung in der GKV verankert.

Nicht jeder Notfall braucht einen Arzt oder eine Ärztin

Nicht zuletzt wurde im Gesetzentwurf mitgedacht, dass die Notfallversorgung Fälle umfasst, in denen Menschen schnell Hilfe benötigen, aber keine ärztliche Behandlung und auch keine Rettungsfahrt ins Krankenhaus erforderlich ist. Ich denke zum Beispiel an Prellungen oder nicht zu starke Schnittverletzungen.

Für solche Fälle gibt es bereits etablierte Behandlungspfade aus verschiedenen Projekten des Innovationsfonds in Deutschland. Sie wurden im Gesetzentwurf aufgegriffen. Manche Hilfesuchende können zum Beispiel fallabschließend telemedizinisch beraten werden. Für andere ist der neu hinzukommende aufsuchende Notdienst der KV passend, falls Telemedizin oder ein INZ-Besuch nicht möglich sind. In Kooperation mit dem Rettungsdienst sollen die KVen diesen neuen Sicherstellungauftrag für Akutfälle bewältigen können und das System der Notfallversorgung verbessern.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Neuerungen im Gesetz bleiben. So können künftig die Qualität der Behandlung erhöht und die personellen sowie finanziellen Ressourcen effizienter genutzt werden.

Für Thüringen sehe ich für die Umsetzung der Notfallreform gute Chancen, da die KVT bereits jetzt bei der notärztlichen Versorgung mit den Rettungsdiensten kooperiert. Dieses Netzwerk ist die Basis, um den aufsuchenden Notdienst zu entwickeln.

Bei der Vernetzung der Rettungsleitstellen und der Rufnummer 116 117 sind allerdings noch verschiedene rechtliche, technische sowie organisatorische Hürden zu nehmen.

Hinweis für die Redaktion 

Die ausführliche politische Position der TK zur Notfallreform ist im Presse- und Politikportal der TK abrufbar.