Zur Sache: Daten und digitale Innovation
Artikel aus Hamburg
Die Transformation hin zu einem digitalen, datengestützten Gesundheitssystem wird weiter vorangetrieben. Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wartet auf die parlamentarische Beratung im Spätsommer.
Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, hat sich den Kabinettsentwurf des GeDIG angeschaut und beschreibt im Interview die großen Eckpfeiler des Gesetzes, was das Gesetz mit der Europäischen Union zu tun hat und wie es die Weichen für ein Primärversorgungssystem stellt.
TK: Welche Digital-Themen im Gesundheitssystem soll das GeDIG regeln?
Maren Puttfarcken: Das neue Digital- und Datengesetz führt stringent fort, was in den vergangenen Legislaturperioden begonnen wurde, und schlägt darüber hinaus "neue Pflöcke" ein. Die elektronische Patientenakte (ePA), deren Nutzung seit Oktober 2025 für alle Leistungserbringer verpflichtend ist, wird gestärkt. Mit dem GeDIG werden weitere Mehrwerte für die ePA geschaffen und gesetzlich geregelt. Dazu zählen etwa der digitale Medikationsplan, der zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen soll, die digitale Impfübersicht sowie Informationen und Erinnerungen für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Versicherte können zusätzlich wählen, ob sie von ihrer Krankenkasse in der ePA personalisierte Vorschläge zu Präventionsangeboten und innovativen Projekten erhalten wollen. Auf diese Weise können sie besser von den Angeboten profitieren.
Darüber hinaus regelt das GeDIG die Weiterentwicklung und Betriebsstabilität der Telematik-Infrastruktur (TI) sowie die Voraussetzungen dafür, dass die Gematik diese auch gewährleisten kann. Hintergrund ist, dass innerhalb der TI sehr viele verschiedene Dienste in Betrieb sind, die die Komplexität erhöhen und somit zu Störungen in der TI führen können. Weiterhin soll die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen über die geschützten Dienste KIM und TI-M erfolgen. Hoffentlich heißt es dann endlich auch: Tschüss, Fax!
Maren Puttfarcken
Versicherte können zusätzlich wählen, ob sie von ihrer Krankenkasse in der ePA personalisierte Vorschläge zu Präventionsangeboten und innovativen Projekten erhalten wollen.
TK: Weshalb ist das GeDIG für die Europäische Union (EU) relevant?
Puttfarcken: Für die Länder in der EU wurde im Jahr 2024 der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) beschlossen. Dieser legt die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU in den EU-Ländern besser gesundheitlich versorgt werden können. Ärztinnen und Ärzte im europäischen Ausland sollen künftig auf eine Notfallakte mit den wichtigsten Gesundheitsdaten zugreifen können. Weiterhin sollen Gesundheitsdaten datenschutzkonform europaweit für die Forschung und Entwicklung des Gesundheitswesens genutzt werden können. Das GeDIG regelt hier die Voraussetzungen, damit der EHDS fristgerecht umgesetzt werden kann.
TK: Was hat das GeDIG mit dem Primärversorgungssystem zu tun?
Puttfarcken: Der Gedanke hinter dem Primärversorgungssystem ist, dass Menschen künftig besser durch das Gesundheitssystem geleitet werden. Natürlich wird die konkrete Ausgestaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren parlamentarisch geklärt. Klar ist allerdings: Damit die Menschen mit ihren medizinischen Fragen künftig möglichst unkompliziert und zügig an der richtigen Stelle im System landen, braucht es eine digital-gestützte Ersteinschätzung. Das GeDIG greift dieses Vorhaben auf und schafft die Voraussetzungen für ein modernes Gesundheitswesen. Begrüßenswert ist, dass auch hier die ePA genutzt werden soll, denn sie soll künftig einer der Wege sein, um zur digital- gestützten Ersteinschätzung zu gelangen.