20 bis 30 Prozent aller stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten zeigen Anzeichen von Mangelernährung: Sie erhalten nicht ausreichend Nahrung oder genügend Nährstoffe (zum Beispiel Vitamine, Mineralien und so weiter). Ursachen dafür können Kau-/Schluckprobleme, Stoffwechselveränderungen, Appetitlosigkeit oder auch psychische Faktoren sein. Durch Mangelernährung wird nicht nur die Lebensqualität beeinträchtigt, sondern auch die Gefahr von Komplikationen und Infektionen während eines stationären Aufenthaltes erhöht.

Start des Quali­täts­ver­trags zur Mangel­er­näh­rung

Jochen Blaser, Annette Hempen, Dr. med. Katharina Hupa-Breier, Claudia Seipt, Prof. Dr. med. Heiner Wedemeyer Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Jochen Blaser (TK, Krankenhausexperte), Annette Hempen (Leiterin TK Landesvertretung Niedersachsen), Dr. med. Katharina Hupa-Breier (Funktionsoberärztin Ernährungsmedizin), Claudia Seipt (Diätassistentin), Prof. Dr. med. Heiner Wedemeyer (Direktor der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie, alle MHH)

Wie ist das Vorgehen?

Start ist eine "Nullwert-Messung", die seit dem 1. Juli 2026 läuft: Sie soll den aktuellen Versorgungsstandard unverändert abbilden, auf dem später die Interventionsmaßnahmen aufbauen. Die Interventionsphase startet ab dem 1. Januar 2027. Das heißt: Alle stationär aufgenommenen TK-Versicherten in den Kliniken für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie werden innerhalb von 48 Stunden mittels eines Screenings auf das Risiko einer Mangelernährung geprüft. 

Therapie hängt vom Risiko ab

Wenn dabei ein Risiko festgestellt werden kann, beginnt ein interdisziplinäres Diagnose- und Therapieprogramm mit Maßnahmen und Interventionen gegen Mangelernährung. Dieses wird von einem Ernährungsteam betreut, dokumentiert und evaluiert, um gegebenenfalls die Therapieempfehlung anzupassen.

Die Ziele des Qualitätsvertrags Mangelernährung sind:

  • Einheitlich bessere und sichere Versorgung stationärer Patient:innen 
  • Weniger Komplikationen und geringere Sterblichkeit 
  • Mehr Aufmerksamkeit für das Thema Mangelernährung im Krankenhaus 

Gemeinsam mit der MHH will die Techniker ein zuverlässiges Screening- und Interventionssystem schaffen, das die Gesundheit und das Wohlbefinden der Krankenhauspatientinnen und -patienten nachhaltig stärkt.