Hannover, 16. Februar 2026. Selbsthilfegruppen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung und sozialen Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen. Um dieses wertvolle Engagement nachhaltig zu stärken, fördert die Techniker Krankenkasse (TK) auch in diesem Jahr wieder landesweite niedersächsische Selbsthilfegruppen bzw. -organisationen und stellt dafür 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die TK ruft daher förderfähige Gruppen bzw. Einrichtungen dazu auf, entsprechende Anträge einzureichen, damit sie die bereitgestellten Fördermittel für ihre wichtige Arbeit nutzen können. 

Selbsthilfe ist ein unverzichtbarer Baustein moderner Gesundheitsversorgung

"In ganz Niedersachsen leisten Selbsthilfegruppen tagtäglich wertvolle Arbeit. Dieses Engagement unterstützen wir aus Überzeugung und Verantwortung für unsere Region. Selbsthilfe fördert Gesundheitskompetenz, Eigenverantwortung und Prävention. Sie ist damit ein unverzichtbarer Baustein moderner Gesundheitsversorgung", erklärt Annette Hempen, Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen.

Unabhängig von Ort und Zeit: Digitale Selbsthilfe

Bei der finanziellen Unterstützung wird zwischen der kassenindividuellen Projektförderung und der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung unterschieden. "Die individuelle Förderung ermöglicht uns, gezielt besondere Projekte zu fördern. Hierfür stellen wir 2026 211.000 Euro bereit. Gerne möchten wir verstärkt digitale Angebote fördern", so Hempen. "Digitale Selbsthilfe erweitert den Raum für Austausch - flexibel, niedrigschwellig, unabhängig von Ort und Zeit und kann ein wichtiger Baustein für Teilhabe sein."

Einkaufs-App für Blinde und Sehbehinderte

So hat die TK beispielsweise die technische Entwicklung der SoVi-App gefördert, die blinden und sehbehinderten Menschen in Niedersachsen das selbständige Einkaufen im Bereich Kosmetik und Hygiene ermöglicht und frühzeitig über wichtige Inhaltsstoffe der Produkte informiert. Hautreizungen oder Allergien können dadurch vermieden werden.

Für Anträge im Bereich der krankenkassenindividuellen Förderung gibt es keine Fristen, vor Projektbeginn kann ein Antrag gestellt werden.

Hinweis an die Redaktion

Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung in Niedersachsen sowie die betreffenden Antragsformulare sind hier zu finden. 

Ansprechpartner für die Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene ist das Selbsthilfebüro Niedersachsen, das die Gemeinschaftsförderung durch die Krankenkassen betreut:

Selbsthilfe-Büro Niedersachsen
Gartenstraße 18
30161 Hannover
Telefon 0511- 39 19 28, selbsthilfe-buero-nds@gmx.de