Die Krankenhausversorgung verändert sich rasant. Wird die von Minister Lauterbach geplante Krankenhausreform Qualität und Finanzierung der Krankenhausbehandlung sinnvoll gestalten?
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Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sich nach monatelangem Ringen mit seinen Landeskolleginnen und -kollegen auf Eckpunkte zu einer Krankenhausreform verständigt. So sollen Krankenhäuser künftig für alle Leistungen von der Geburt bis hin zur Stammzelltransplantation bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben je sogenannter Leistungsgruppe erfüllen müssen, um eine Behandlung anbieten zu dürfen. Das führt zu mehr Transparenz und einem einheitlichen Mindestqualitätsniveau.
Die Sektoren sollen besser zusammenarbeiten und wohnortnahe engverzahnte Versorgungsangebote die medizinische Versorgung sichern.
Krankenhäuser werden nach dem Willen der Gesundheitsministerinnen und -minister künftig auch leistungsunabhängig eine Vergütung erhalten, um die Finanzierung verlässlicher zu gestalten.
Die TK-Landesvertretung Baden-Württemberg hat bei verschiedenen Expertinnen und Experten nachgefragt: Sind die aktuellen Eckpunkte eine gute Basis für eine langfristig qualitativ hochwertige Versorgung sowohl stationär als auch sektorenübergreifend? Worauf kommt es nun bei der konkreten Formulierung des Gesetzentwurfs an?
Lesen Sie die Einschätzungen in diesen Interviews und Beiträgen: