Die Not in den Notaufnahmen endlich wirksam bekämpfen
Position aus Bayern
Die Leiterin des Versorgungsbereichs der TK in Bayern, Dr. Gabriele Gonschor, kommentiert die Ideen zur Notfallreform.
Die Notaufnahmen in bayerischen Kliniken sowie in ganz Deutschland stehen zunehmend unter Druck. Inzwischen werden bundesweit jährlich über 13 Millionen Menschen, darunter 1,9 Millionen aus Bayern, als ambulante Notfälle in den Krankenhäusern behandelt. In einem Zeitraum von fünf Jahren entspricht dies einem Zuwachs von über 20 Prozent. Der Druck, politisch aktiv zu werden, ist also nicht mehr zu übersehen.
Entlastung durch verbesserte Steuerung
Viele Patientinnen und Patienten müssten dabei nicht in die Notaufnahme gehen. Eine Untersuchung des GKV-Spitzenverbandes ergab, dass mehr als jeder Zweite potenziell ambulant in einer Praxis behandelt werden könnte. Eine intensivere Aufklärung sowie eine verbesserte Steuerung könnten sowohl Notaufnahmen als auch Patientinnen und Patienten entlasten.
Dr. Gabriele Gonschor
Die erwartete Notfallreform, die dringend notwendig ist, darf nicht länger hinausgezögert werden. Bereits die Vorgängerregierung hatte einen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Dieses Gesetz wartet seit dem Koalitionsbruch der Ampel-Regierung, der inzwischen eineinhalb Jahre zurückliegt, auf die Umsetzung. Deutschland hatte dabei das Ziel, in den Verfahren zügiger und effizienter zu werden.
Nun wurde ein neuer Anlauf genommen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung passierte das Bundeskabinett und geht in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess.
Auch in Bayern steht die Notfallversorgung unter Druck.
Notfallversorgung und Rettungsdienst: bundesweit gleiche Qualitätsstandards
Auch in Bayern steht die Notfallversorgung aufgrund des demografischen Wandels, des Personalmangels, der langen Wartezeiten auf Facharzttermine und der Schließungen von Kliniken unter Druck.
Der Gesetzesentwurf umfasst die lang erwarteten Verbesserungen für Notfallpatientinnen und -patienten sowie für das Personal in der Notfallversorgung. Es sind beispielsweise für Hilfesuchende im Notfall eindeutige Anlaufstellen wie die neuen Akutleitstellen oder die neuen Integrierten Notfallzentren (INZ) vorgesehen. Diese Kontaktstellen und die vorgesehene Ersteinschätzung des medizinischen Bedarfs werden zentral sein und sicherstellen, dass Betroffene im Notfall so gut wie möglich und zielgerichtet versorgt werden können.
Ein weiterer positiver Aspekt der Reform sind die geplanten verbesserten Standards im Rettungsdienst. Der Rettungsdienst in Deutschland ist derzeit Ländersache und gleicht einem Flickenteppich. 16 unterschiedliche Regelungen zu Hilfsfristen, Qualität und Finanzierung. Das muss sich ändern. Einheitliche Qualitätsvorgaben und Anreize für wirtschaftliches Handeln sowie für die Digitalisierung müssen von Flensburg bis Berchtesgaden das Ziel sein. Bei der geplanten Notfallreform muss der Rettungsdienst mit einbezogen werden.
Zusammenarbeit der Rettungsleitstellen und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bayern als Modell
Bayern hat mit der digitalen Verknüpfung zwischen den Rettungsleitstellen (112) und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) bereits vor sechs Jahren begonnen. Dieses Modell der digitalen Vernetzung der Integrierten Leitstellen (ILS) mit den Vermittlungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hat der Freistaat vor rund zwei Jahren als erstes Flächenbundesland vollständig und flächendeckend umgesetzt.
Die digitale Schnittstelle zwischen der 112 und der 116 117 ermöglicht einen reibungslosen Austausch von Patientendaten, ohne dass Informationen verloren gehen oder unnötige Wiederholungen auftreten. Das stellt eine gute praxiserprobte Vorlage für einen bundesweiten Rahmen dar, der sowohl die digitale Vernetzung als auch die Qualitätsstandards einheitlich regelt.
Der Gesetzesentwurf umfasst die lang erwarteten Verbesserungen.
Je besser der Austausch zwischen den Rettungsleitstellen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst funktioniert, umso mehr werden die Notaufnahmen in den Kliniken entlastet. Zugleich erhalten die Hilfesuchenden zielgerichtet die passgenaue Versorgung für ihr medizinisches Problem.
Gemeinsam anpacken und Reform zügig umsetzen
Eine erfolgreiche Reform des Notfall- und Rettungsdienstes könnte als gutes Beispiel dafür dienen, wie Strukturreformen die Qualität, Erreichbarkeit und Effizienz im Gesundheitswesen verbessern können. Nun ist es entscheidend, die vielversprechenden Ansätze im politischen Gesetzgebungsprozess konsequent und zügig umzusetzen. Diese positiven Veränderungen würden die Menschen im Land sofort wahrnehmen. Wenn alle Beteiligten gemeinsam anpacken, kann das Schwung für weitere notwendige strukturelle Änderungen im Gesundheitswesen geben.
Zum Hintergrund
Aktuelle Daten gibt es beim Statistischen Bundesamt mit dem Suchbegriff "Krankenhausstatistik Notfälle". Die Untersuchung des GKV-Spitzenverbandes "Ohne Not in die Notaufnahme" gibt es online. Das Buch "Unser Gesundheitssystem: Stabilitätsanker für die Demokratie", herausgegeben vom TK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Jens Baas, widmet ein Kapitel der "Reform der Notfallversorgung: Vorankommen auf der Großbaustelle". Eine Zusammenfassung dazu finden Sie auf dem Blog "WirTechniker" unter dem Titel Großbaustelle Notfallversorgung .