München, 25. April 2025. Die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler ist in Bayern im Jahr 2024 zurückgegangen. "Im vergangenen Jahr haben sich 791 bayerische Versicherte an uns gewandt, weil sie einen Fehler bei einer medizinischen Behandlung vermuteten", sagt Christian Bredl, Leiter der Techniker Krankenkasse (TK) im Freistaat.

"Das sind 47 Patientinnen und Patienten weniger als im Vorjahr und entspricht einem Rückgang von rund sechs Prozent." Bundesweit sank die Zahl der Meldungen im gleichen Zeitraum um rund ein Prozent auf 6.431.

Meldungen über Behandlungsfehler innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt

Trotz des leichten Rückgangs im vergangenen Jahr haben sich die Meldungen über vermutete Behandlungsfehler in Bayern innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt. 2015 meldeten sich 405 TK-Versicherte aus dem Freistaat wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers bei ihrer Kasse. Auch wenn sich inzwischen mehr Menschen an ihre Kasse wenden, geht Bredl weiterhin von einer hohen Dunkelziffer unentdeckter Behandlungsfehler aus. "Für medizinische Laien ist es schwierig, einen Behandlungsfehler zu erkennen."

Bei Verdachtsmomenten wenden sich Betroffene am besten so früh wie möglich an ihre Krankenkasse. Neben fachkundiger Beratung, Online-Hilfen und Broschüren kann die Kasse in vielen Fällen ein Gutachten beim Medizinischen Dienst (MD) in Auftrag geben.

Kostenloses MD-Gutachten und Ergebnis des Kassenverfahrens für Privatklage nutzen

Bei Bedarf kann das MD-Gutachten auch für eine privatrechtliche Auseinandersetzung genutzt werden. In besonderen Fällen kann die TK auch medizinische Gutachten in Auftrag geben. Entscheidet sich die Krankenkasse für eine Klage, kann der oder die Betroffene nach Ausgang des Gerichtsverfahrens die Erfolgsaussichten einer privaten Klage besser einschätzen.

Jede zweite Beschwerde aufgrund chirurgischer oder zahnmedizinischer Behandlungen

Die gemeldeten Fälle betrafen viele Bereiche der Medizin. Von der Verabreichung des falschen Medikaments über die Operation am falschen Arm oder Bein bis hin zu im Bauchraum zurückgelassenen Tupfern oder Operationsbesteck war alles dabei.

Mit 35 Prozent der Fälle war die Chirurgie das Fachgebiet, in dem die Versicherten die meisten Verdachtsfälle meldeten. Mit 14 Prozent folgte die Zahnmedizin/Kieferorthopädie. Damit entfiel rund die Hälfte der in Bayern gemeldeten Verdachtsfälle auf diese beiden Fachgebiete. Danach folgten die Geburtshilfe und die Innere Medizin mit zehn bzw. sieben Prozent. Auf die Allgemeinmedizin entfielen sechs Prozent und auf die Orthopädie fünf Prozent der Meldungen. Die sonstigen Facharztgruppen waren mit insgesamt 14 Prozent vertreten.

Krankenhausreform und Meldepflicht - Chancen für mehr Qualität und weniger Fehler

Fehler sind nie ganz auszuschließen, solange Menschen am Werk sind. Das gilt auch für Medizin und Pflege. Dennoch sollten Fehlerquellen so weit wie möglich reduziert werden. "Die beschlossene Krankenhausreform, die eine stärkere Spezialisierung der Kliniken und geringere finanzielle Anreize für möglichst viele Eingriffe vorsieht, bietet die Chance, Behandlungsfehler zu reduzieren", so Bredl. "Eine rasche und gute Umsetzung der Reform kann für mehr Sicherheit und Qualität im Krankenhausbereich sorgen."

Eine begleitende Meldepflicht für Behandlungsfehler für alle medizinischen Einrichtungen würde die systematische Auswertung von Fehlerquellen verbessern. Fehler, die wie bisher nur von Patientinnen und Patienten gemeldet werden, ergeben ein einseitiges Bild. Um die Qualität der medizinischen Versorgung nachhaltig zu verbessern und aus Fehlern zu lernen, brauchen wir eine offene Fehlerkultur.

Krankenkassen bieten weitere Hilfen an

Die TK unterstützt ihre Versicherten mit einer Beratungshotline (040 - 460 66 12-140), einem Online-Lotsen und einer Beratungsbroschüre .

Hinweis für die Redaktion

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat bundesweit rund 12 Millionen Versicherte, davon knapp 1,7 Millionen aus Bayern (Stand April 2025).