Niedersachsen: Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler gestiegen
Pressemitteilung aus Niedersachsen
Hannover, 5. Mai 2025. Im Jahr 2024 haben sich 549 Patienten und Patientinnen aus Niedersachsen wegen eines Verdachts auf einen Behandlungsfehler an die Techniker Krankenkasse (TK) gewandt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg von etwa sechs Prozent (518 Fälle). Damit bleiben die Meldungen über potenzielle Behandlungsfehler in Niedersachsen weiterhin auf hohem Niveau.
Die meisten Verdachtsfälle nach chirurgischen Eingriffen
Die meisten gemeldeten Fälle betrafen den chirurgischen Bereich mit 32 Prozent (176 Fälle), gefolgt von der Zahnmedizin/Kieferorthopädie mit 88 Fällen (16 Prozent). Auf diese beiden Fachrichtungen entfallen damit 48 Prozent. Es folgen Geburtshilfe/Gynäkologie (acht Prozent), Allgemeinmedizin (sieben Prozent), Orthopädie (sechs Prozent) und Pflegefehler (vier Prozent). Auf die Fachrichtungen Augenheilkunde und Innere Medizin entfallen jeweils fünf Prozent und auf Neurologie/Psychiatrie drei Prozent. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 14 Prozent.
TK fordert Meldepflicht
Viele Patienten und Patientinnen melden ihre vermuteten Behandlungsfehler aus Unsicherheit oder Unwissenheit nicht. "Wir gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus", sagt Sabrina Jacob, kommissarische Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen. "Wir brauchen eine gesetzliche Meldepflicht von allen medizinischen Einrichtungen, damit eine systematische Auswertung von Fehlerquellen und Verbesserungen in der Versorgung möglich werden. Fehler dürfen nicht länger unter dem Radar bleiben." Die Medizinrechts-Experten und -Expertinnen der TK unterstützen betroffene Versicherte mit einer speziellen Hotline (Rufnummer 040 460 66 12 140 oder per E-Mail: behandlungsfehler@tk.de) bei der Prüfung und Aufarbeitung ihrer Fälle.
Kasse tritt in Vorleistung
Wenn die Patienten und Patientinnen ihre Kasse bei der Aufarbeitung des Behandlungsfehlers einschalten, hat das für sie einen Vorteil: Sie können in Ruhe abwarten, ob die Kasse Erfolg hat, und können dann entscheiden, ob sie die Risiken und Belastungen eines Klagewegs beschreiten wollen. Bei konkreten Verdachtsfällen kann die TK mitunter medizinische Gutachten in Auftrag geben, die die Versicherten später auch für ihre eigene Klage nutzen können.
Hinweis für die Redaktion
Die TK bietet Betroffenen eine kostenlose Beratungsbroschüre zum Thema. TK-Versicherte können eine Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40) und einen Online-Lotsen nutzen.