• Bundesweit so viele Verdachtsfälle wie noch nie
  • Auch Niedersachsen mit Höchstwert
  • TK-Landeschefin Hempen fordert Konsequenz bei Krankenhausreform
     

Hannover, 3. Juni 2026. 648 Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) in Niedersachsen und damit 18 Prozent mehr als im Vorjahr meldeten sich 2025 bei der Kasse, weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten. So viele Verdachtsfälle registrierte die TK bei ihren Versicherten hier im Bundesland noch nie. Auch bundesweit verzeichnete die TK mit 7.540 Verdachtsfällen einen neuen Höchstwert. 

Etwa jeder dritte Fall erhärte sich im Rahmen der Überprüfung, sodass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren in die Wege leiten konnten. Gleichzeitig kann von einer massiven Dunkelziffer unentdeckter Fälle ausgegangen werden.

Meiste Verdachtsfälle in der Chirurgie

28 Prozent der Verdachtsfälle in Niedersachsen entfielen im vergangenen Jahr bei der TK auf chirurgische Behandlungen. Mit 14 Prozent und damit deutlichem Abstand folgt die Zahnmedizin/Kieferorthopädie auf Platz zwei. 12 Prozent gehen auf die Pflege, elf Prozent auf Geburtshilfe und Gynäkologie zurück.

"Transparenz und eine gute Fehlerkultur bieten Chancen, um aus Fehlern zu lernen und diese künftig zu vermeiden", sagt Annette Hempen, Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen, und fordert hinsichtlich der Krankenhausreform: "Standardisierung in Prozessen und feste Qualitätsvorgaben können Fehler reduzieren. Die bundesweite Definition der Leistungsgruppen sind wichtige Schritte hierfür. Die Krankenhausreform muss zum Wohle der Patientinnen und Patienten konsequent umgesetzt und darf nicht weiter verwässert werden."

Anpassungen verwässern die Reform

Im März 2026 einigten sich Bund und Länder nach intensiven Verhandlungen und zahlreichen Änderungsanträgen auf einen Kompromiss zur Ausgestaltung des Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Die Krankenhausreform sollte die Qualität der Klinikversorgung in Deutschland wesentlich verbessern. 

Die Anpassungen, unter anderem die Lockerung von einheitlichen Qualitätsanforderungen oder die Ausnahmen in der Zuweisung von Leistungsgruppen, verwässerten die Reform jedoch erheblich. Im Interesse der Patientinnen und Patienten wären klarere und bundesweit einheitliche Standards für die Behandlungsqualität sinnvoll gewesen.

Kassen unterstützen mit Hilfsangeboten

Patientinnen und Patienten könnten in der Regel nur schwer zwischen einem schicksalhaften Verlauf einer Behandlung und einem handfesten Behandlungsfehler unterscheiden und benötigten dabei professionelle Unterstützung. Die TK hilft Versicherten in solchen Fällen mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40), einem Online-Lotsen ( http://www.tk.de/bf-wegweiser ) und einer Beratungsbroschüre auf tk.de (Suchnummer 2128216).