Ja, eine Krankschreibung per Telefon ist seit dem 7. Dezember 2023 wieder möglich. Dafür müssen allerdings bestimmte Bedingungen vorliegen.

Weitere Details

Während der Corona-Pandemie wurde eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung geschaffen, um Arztpraxen zu entlasten und die Infektionsgefahr zu verringern. Diese Regelung wurde zum 1. April 2023 wieder aufgehoben.

Zum 7. Dezember 2023 wurde eine neue Regelung zur telefonischen Krankschreibung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wieder eingeführt. Mehr dazu finden Sie in unserem ausführlichen Artikel .

Krankschreibung per Video

Darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Dabei ist eine Voraussetzung, dass die Erkrankung überhaupt per Videosprechstunde eingeschätzt werden kann. Mehr dazu finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).