Wie die Techniker Krankenkasse (TK) das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) bewertet und was aus Sicht der TK nun bei den weiteren Reformvorhaben mitgedacht werden muss, erläutert Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, im Interview. 

TK: Frau Puttfarcken, vor der parlamentarischen Sommerpause ging es gesundheitspolitisch bei dem BStabG nochmal heiß her. Wie bewertet die TK das Ergebnis?  

Maren Puttfarcken: Es war richtig und wichtig, dass das BStabG vor der Sommerpause beschlossen wurde. Aktuell schätzt das Bundesgesundheitsministerium die Finanzlücke für nächstes Jahr auf mehr als 18 Milliarde Euro. Deshalb bleibt abzuwarten, ob die beschlossenen Maßnahmen nun ausreichen, um das Gesundheitswesen finanziell zu stabilisieren. Mit Blick auf die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit wäre aus unserer Sicht noch deutlich mehr drin gewesen, um die Beitragszahlenden zu entlasten. Punkte, die wir deutlich kritisch sehen, sind die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und dass der Bund weiterhin seinen finanziellen Verpflichtungen bei den versicherungsfremden Leistungen nicht nachkommt. Mit der kurzfristigen Protokollerklärung der Bundesregierung wird der Pharmaindustrie sowie den Krankenhäusern weiter entgegengekommen. So verlagert sich die Belastung stärker in Richtung der Beitragszahlenden, und nicht alle im Gesundheitswesen leisten ihren Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen in der Höhe, die möglich gewesen wäre.

TK: Mit dem BStabG sollte eine Erhöhung der Beiträge für die GKV für das kommende Jahr verhindert werden. Zum Ende dieses Jahres werden nun die Vorschläge der FinanzKomission Gesundheit (FKG) für Strukturreformen erwartet. Was muss aus Sicht der TK dabei stärker berücksichtigt werden?

Puttfarcken: Zwei Reformen, die bereits diskutiert werden und für die es schon Eckpunkte oder Gesetzentwürfe gibt, sind das Primärversorgungssystem und die Reform der Notfallversorgung. Davon unabhängig gibt es ein Thema, das aus Sicht der TK in der Gesamtdiskussion bisher ein bisschen aus dem Blick geraten ist: Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Bereits in den 66 Vorschlägen der FKG zur Stabilisierung der GKV-Finanzen waren zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs enthalten. Diese fanden aber leider kaum Beachtung. Im Gegenteil: Seit einiger Zeit zeichnet sich hier ein Trend ab, den man mit "weniger Wettbewerb wagen" bezeichnen könnte. Aus unserer Sicht bringen diese Maßnahmen finanzielle Nachteile für die Versicherten. Wir benötigen den Wettbewerb als Treiber für Qualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit. Das gilt für mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen, aber auch für gute Verträge und wirtschaftliche Konditionen mit Leistungserbringern und der Industrie. Dieses Element sollte viel stärker genutzt werden. 

Mit der Einführung der Wahlfreiheit für GKV-Mitglieder im Jahr 1996 konnte man beobachten, dass sich die Servicequalität und Angebotsbreite bei den Krankenkassen deutlich verbessert hat. Auch der Wandel weg von eher behördlichen Strukturen hin zu mehr unternehmerischem Handeln hat die Effizienz gestärkt und zu mehr Innovationen, besseren digitalen Services und mehr Angebotsvielfalt geführt. Wir benötigen deshalb keine Diskussion über die richtige Anzahl der Krankenkassen, sondern mehr "Beinfreiheit", um den Kassenwettbewerb zu stärken. Das gilt auch bei der Bildung der Rücklagen der Krankenkassen. Der zulässige Korridor liegt aktuell beim 0,2- bis 0,5-fachen einer Monatsausgabe - das ist viel zu wenig! Krankenkassen können damit keine ausreichenden Rücklagen bilden, um Schwankungen ausgleichen zu können. Das aber ist fatal, da der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz ein wichtiges Instrument ist, das den Preiswettbewerb fördert und Anreize für guten Service und niedrige Verwaltungskosten schafft.   

Maren Puttfarcken

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Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg

Mit Blick auf die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit wäre aus unserer Sicht noch deutlich mehr drin gewesen, um die Beitragszahlenden zu entlasten. Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg

TK: Was braucht es, damit das Thema Wettbewerb darüber hinaus gestärkt wird? 

Puttfarcken: Unser System ist stark vom Kollektivvertrag geprägt. Kollektivverträge werden auf Bundes- oder Landesebene zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen geschlossen, etwa die Gesamtvergütung von ärztlichen Leitungen. Ergänzende Selektivverträge können helfen, eine hochwertige und wirtschaftliche Versorgung über den Kollektivvertrag hinaus anzubieten. Sie sollen kein Ersatz, sondern eine sinnvolle Ergänzung sein. 

Im ambulanten Bereich ist der gesetzlich vorgegebene Zwang (Kontrahierungszwang) zur Schließung von Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) jedoch ein Hemmschuh für innovationsfördernden Wettbewerb - und die Versorgung noch dazu rund 30 Prozent teurer als die Regelversorgung. Das zeigt eine Studie des Hamburg Center für Health Economics (HCHE). Die TK fordert daher, den Kontrahierungszwang fallenzulassen, damit sich die Hausarztverträge zu einer wettbewerblich stimmigen, freiwilligen Ergänzung zum künftigen Primärversorgungssystem entwickeln können.

Neben Selektivverträgen sind Preisverhandlungen und ein funktionierender Produktwettbewerb zentrale Bestandteile wirtschaftlichen Handels der Krankenkassen. Bei den Arzneimittelrabattverträgen zeigt sich, dass Ausschreibungen ein effektives Mittel zur Kostendämpfung bei gleichbleibender Versorgungsqualität sind und Liefersicherheit zu gewährleisten. Um eine Zahl zu nennen: Im Jahr 2024 konnten über 6 Milliarden Euro durch Arzneimittelrabattverträge durch die Krankenkassen eingespart werden. Daher müssen die bestehenden Spielräume erhalten, idealerweise sogar ausgeweitet werden, etwa auf Produktgruppen wie Biosimilars oder Kinderarzneimittel. Auch im Hilfsmittelbereich sollten Ausschreibungen für bestimmte Produktbereiche unter Einhaltung verbindlicher Qualitätsanforderungen wieder zugelassen werden. Ausschreibungen haben sich dort, wo sie sachgerecht ausgestaltet sind, als effizientes und versorgungsstabiles Instrument erwiesen. Dabei müssen aber qualitätsgesicherte Ausschreibungskriterien verpflichtend vorgegeben werden. 

TK: Es sind ja noch weitere Gesetzesvorhaben in der gesundheitspolitischen "Pipeline", etwa das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG), die Reform der Notfallversorgung und die Einführung eines Primärversorgungssystems. Wo muss nun der Schwerpunkt liegen?

Puttfarcken: All diese Reformvorhaben sind richtig und wichtig, um unser Gesundheitssystem für die Zukunft gut aufzustellen. Einige der Vorhaben - etwa die Reform der Notfallversorgung - liegen allerdings seit gut zehn Jahren in der Schublade. Jetzt aber ist der Druck im Gesundheitswesen so groß wie selten zuvor. Wir spüren den Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung - nicht nur in der Versorgung von mehr älteren Menschen, sondern auch bei den Fachkräften. 40 Prozent der Hausärztinnen und -Ärzte in Hamburg sind bereits über 60 Jahre alt. Hinzu kommt, dass die Einnahmen nicht mehr im gleichen Maße steigen wie die Ausgaben und uns die Ausgaben davon laufen. Wir brauchen also schnellstmöglich strukturelle Reformen.

Ich bin davon überzeugt, dass insbesondere die Einführung des Primärversorgungssystem und viele Vorhaben aus dem GeDiG die Versorgung für die Versicherten spürbar verbessern können. Wenn wir es schaffen, dass die Versicherten mit ihren Beschwerden passgenau in die für sie richtige Versorgungsebene geführt und da versorgt werden, sind wir einen großen Schritt weiter. Im besten Fall findet die Steuerung möglichst digital-gestützt statt, um auch hier Druck vom System zu nehmen. 

Last but not least: Aktuell werden mehrere Gesetzesvorhaben gleichzeitig beraten. Wir müssen dabei gut darauf darauf achten, dass die einzelnen Regelungen gut aufeinander abgestimmt sind.