Seit dem 8. Dezember 2021 ist die Bundesregierung um Bundeskanzler Olaf Scholz im Amt. Im damals vorgestellten Koalitionsvertrag wurden im Bereich der Gesundheitspolitik viele Vorhaben formuliert. Eines davon ist die Neugestaltung der Notfallversorgung. Bisher ist dazu noch wenig passiert, doch das wird sich nun ändern. Denn kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Eckpunkte zur geplanten Reform bekannt gegeben. Darin gibt es viele positive Ansätze, doch wie so oft kommt es auf die Ausgestaltung an.

Sektorenübergreifende Lösungen zwingend notwendig

Aus Sicht der TK bietet die Reform große Chancen - gerade mit Blick auf die Vernetzung des stationären und ambulanten Sektors. Mit einer sektorenübergreifenden Lösung kann man endlich bestehende Schnittstellenprobleme in der Notfallversorgung beheben. Dafür bieten die Eckpunkte eine gute Grundlage. Schließlich zahlen die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) und die Vernetzung der Rettungsleitstellen mit den Terminservicestellen (TSS) genau darauf ein.

Stefan Groh

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Leiter der TK-Landesvertretung Saarland

Den Reformvorschlägen nach sollen die INZ als zentrale und gut auffindbare Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern liegen. Das ist sehr zu begrüßen. Solche Ansätze gibt es an einigen saarländischen Kliniken zu Randzeiten bereits. Diese Konzepte könnten weiter ausgebaut werden. Denn aus Sicht der TK sollten die INZ - anders als in den Plänen des BMG - möglichst rund um die Uhr geöffnet sein. So ist jederzeit eine qualifizierte Ersteinschätzung und eine entsprechende Patientensteuerung in die richtigen Versorgungsstrukturen gewährleistet.

Bessere Vernetzung zwischen Terminservice- und Rettungsleitstelle

Diese Steuerung ist auch elementar für die Rettungsleistellen. Durch die geplante bessere Vernetzung zur TSS sind nach der qualifizierten Ersteinschätzung je nach Bedarf Terminvergaben in ambulante Strukturen möglich. Wichtig ist dabei aus TK-Sicht, dass diese Leitstellen gemeinsam von Akteurinnen und Akteuren aus dem ambulanten und stationären Bereich gestaltet werden und so eine bessere Vernetzung der Sektoren ermöglicht wird. Außerdem darf die Kooperation nicht an Ländergrenzen enden.

Patientensteuerung darf nicht als Barriere empfunden werden

Egal ob telefonisch oder persönlich im INZ: Patientinnen und Patienten können je nach Bedarf eine direkte Behandlung, eine Einweisung in die Notaufnahme, eine Terminvermittlung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder eine Beratung, wie das Problem möglicherweise zu Hause gelöst werden kann, erhalten. Wichtig hierbei: Das Patientenerlebnis muss in allen Fällen positiv sein und die Steuerung darf nicht als Zugangsbarriere empfunden werden.

Stärkung der Telemedizin

In den Entwürfen wird auch die Telemedizin gestärkt. So sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen eine durchgehende telemedizinische Akutversorgung gewährleisten. Davon können insbesondere unterversorgte Regionen und immobile Patientinnen und Patienten profitieren. Das ist zu begrüßen.

Zusätzlich könnten Telenotärztinnen und -ärzte in ländlichen Gebieten aus TK-Sicht zu einer besseren Notfallversorgung beitragen. Sie können dort das Rettungsdienstpersonal aus der Ferne bei Diagnosestellung und Erstbehandlung unterstützen. Voraussetzung dafür sind entsprechend ausgestattete Rettungsfahrzeuge, die audiovisuelle sowie Vitaldaten übermitteln.