Wie Wettbewerb zu innovativer Versorgung führt
Artikel aus Saarland
Die Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander. Ein zentrales Instrument im Wettbewerb um die Gunst der Versicherten sind besondere Versorgungsangebote. Wir haben uns angeschaut, wie innovative Ansätze so in die Versorgung kommen können - und warum es noch mehr wettbewerbliche Spielräume braucht.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) lebt vom Solidarprinzip. Die große Mehrheit der Leistungen wird dabei über den Kollektivvertrag für alle Versicherten einheitlich geregelt. Im Wettbewerb um die Gunst der Versicherten haben Krankenkassen darüber hinaus die Möglichkeit, besondere Versorgungsangebote für ihre Versicherten zu entwickeln, die über den Kollektivvertrag hinausgehen.
Ein zentrales Instrument dafür sind Selektivverträge. Dadurch kommen innovative Versorgungsmodelle und moderne Behandlungsmethoden schnell und zielgerichtet in die Versorgung. Gemeinsam mit ausgewählten Leistungserbringern wird die Versorgung so aktiv mitgestaltet.
Selektivverträge als Wegbereiter in die Regelversorgung
Dass Selektivverträge ein erfolgreicher Wegbereiter für die Etablierung innovativer Versorgungsmodelle sein können, zeigt ein aktuelles Beispiel: Kardio-CT. Die moderne, nicht-invasive Untersuchung erlaubt es, bei Verdacht auf eine Koronare Herzkrankheit (KHK) in vielen Fällen eine bislang übliche Herzkatheter-Untersuchung zu vermeiden. TK-Versicherte konnten von dieser schonenden Diagnostik im Rahmen von Selektivverträgen bereits frühzeitig profitieren.
Mittlerweile ist die Untersuchung Teil der Regelversorgung. Das Beispiel belegt, wie wettbewerblich ausgerollte Innovationen sich in der Versorgungspraxis bewähren können und schließlich allen Versicherten zugutekommen.
Besondere Versorgung im Saarland
Die TK treibt auch weiterhin die Etablierung innovativer Versorgungsmodelle voran - bundesweit wie regional. Im Saarland bieten wir unseren Versicherten beispielsweise einen Selektivvertrag für ambulante augenchirurgische Eingriffe am Glaskörper an. Mit der sogenannten Vitrektomie profitieren unsere Versicherten von einer schonenden, ambulanten Behandlung, mit der ein bisher üblicher Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann.
Innovation und Wirtschaftlichkeit stärken
Selektivverträge ergänzen den Kollektivvertrag sinnvoll um innovative und zugleich wirtschaftliche Versorgungskonzepte. Davon profitieren die Versicherten, die dadurch Zugang zu maßgeschneiderten und qualitativ hochwertigen Versorgungsangeboten erhalten. Der Wettbewerb unter den Krankenkassen sorgt dabei für einen kontinuierlichen Innovationsdruck, denn jede Kasse steht vor der Aufgabe, den eigenen Versicherten stets die besten Angebote machen zu können.
Möglichkeiten müssen noch ausgebaut werden
Wettbewerb ist damit ein zentraler Treiber für Qualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung. Um das Potenzial noch weiter auszuschöpfen, braucht es künftig noch mehr wettbewerbliche Spielräume für die Krankenkassen. Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat dazu erste, gute Vorschläge gemacht. Bei den noch folgenden strukturellen Reformen gilt es, darauf aufzubauen.