Ein großes Sparpaket mit Schieflage
Position aus Saarland
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung muss dringend stabilisiert werden. Soweit herrscht Einigkeit bei allen Beteiligten des Gesundheitssystems. Doch an welchen Stellen im System gespart werden sollte, ist naturgemäß strittig. Es ist gut, dass Bundesgesundheitsministerin Warken schnell ein Gesetz auf den Weg gebracht hat. Allerdings ist das Sparpaket im Vergleich zu den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit in eine deutliche Schieflage geraten, erläutert LV-Interims-Leiter Daniel Konrad in seinem Standpunkt.
Die Diskussion um eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein echtes Dauerthema. Seit Jahren wird dazu diskutiert, viele Lösungen lagen auf dem Tisch und doch sind viele Reformfenster ungenutzt vorbeigezogen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will und muss das in dieser Legislaturperiode ändern. Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat sie nun das größte Sparpaket seit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von Ulla Schmidt im Jahr 2003 angestoßen und will dieses im Eiltempo durch das parlamentarische Verfahren bringen. Das allein verdient großen Respekt und ist dringend notwendig.
Daniel Konrad
Leider gibt es spätestens seit dem Kabinettsbeschluss aber eine deutliche Schieflage. Während die Pharma-Unternehmen nach den aktuellen Plänen sehr glimpflich davonkommen, werden die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über Gebühr belastet. Obwohl diese mit dem Gesetz eigentlich entlastet werden sollten, sieht der Kabinettsentwurf vor, dass die Versicherten und ihre Arbeitgeber im nächsten Jahr weitere 6,8 Milliarden zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen sollen.
Bund zieht sich aus Verantwortung
Zusätzlich zieht sich der Bund weiter aus der Verantwortung, was die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen angeht. Die Bundesregierung zahlt für diese von der GKV übernommenen Leistungen, die eigentlich gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, jährlich den sogenannten Bundeszuschuss (eine völlig unpassende Bezeichnung!). Doch anstatt diesen endlich auf ein angemessenes Maß anzuheben, soll dieser für die kommenden Jahre um jeweils zwei Milliarden Euro gesenkt werden. Im Gegenzug steigt der Bund laut eigenen Aussagen in die auskömmliche Finanzierung der GKV-Beiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger ein. Mit sage und schreibe 250 Millionen Euro jährlich - obwohl die Finanzierungslücke bei jährlich rund zwölf Milliarden Euro liegt. Das ist ein schlechter Scherz und muss im parlamentarischen Verfahren korrigiert werden.
Maßnahmen der Kommission ausgewogen und mit viel mehr Potenzial
Insgesamt reichen die geplanten Einsparungen durch das Entlastungspaket mittlerweile nur noch sehr knapp für das prognostizierte Defizit für das Jahr 2027 - und das völlig ohne Not. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG), die von der Bundesregierung eingesetzt wurde, hat Ende März rund 66 Maßnahmen mit einem Einsparpotenzial von 42,3 Milliarden Euro vorgestellt. Das Paket war ausgewogen und bezog sich vor allem auf Maßnahmen zu Begrenzung der Ausgaben. Im Referentenentwurf waren dann nur noch 19,6 Milliarden an Einsparungen geplant, im Kabinettsentwurf sind es letztlich noch 16,3 Milliarden. Ob mit diesem Paket überhaupt kurzfristig für eine Beitragsstabilität gesorgt werden kann, ist bei der aktuellen Ausgabendynamik unklar.
Wenn nicht jetzt, wann dann!?
Die Politik ist nun dringend gefordert, diese Schieflage zu Lasten der Beitragszahlerinnen und -zahler im parlamentarischen Verfahren auszugleichen. Potenzial dazu gibt es noch genug, gerade wenn es um die Pharma-Branche geht. Wir sind uns bewusst, dass es dafür dicke Bretter zu bohren gilt. Doch mit den Empfehlungen der FKG ist eine gute und wissenschaftlich fundierte Basis dafür vorhanden. Wenn also nicht jetzt, wann dann!?