Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wird derzeit kontrovers diskutiert. Klar ist, dass alle Beteiligten einen ausgewogenen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leisten müssen. Doch erreicht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit dem vorliegenden Entwurf dieses Ziel? Aus unserer Sicht nein. Während die Beitragszahlenden, für die mit dem Gesetz eigentlich Entlastung geschaffen werden sollte, einen überproportionalen Beitrag leisten sollen, kommt die Pharmabranche erstaunlich glimpflich davon. Dieses Bild zeigt sich auch abseits des BstabG: Aktuell gibt es Diskussionen um die Preisgestaltung und exklusive Rabattverträge im Bereich der Biosimilars, also biologischer Fertigarzneimittel als preisgünstige Nachfolger patentgeschützter Präparate. Auch hier werden mögliche Einsparpotenziale nicht genutzt.

Preise im Europa-Vergleich zu hoch

Biosimilars spielen für den Arzneimittelmarkt in Deutschland eine wichtige Rolle, denn die Medikamente sichern Qualität zu niedrigeren Preisen als die entsprechenden Patentarzneimittel. Doch auch hier zahlen wir in der GKV deutlich mehr als Gesundheitssysteme in vergleichbaren europäischen Staaten. So beliefen sich die GKV-Ausgaben für die fünf umsatzstärksten Biologika 2024 auf rund 1,5 Milliarden Euro. Hätten die Preise in Deutschland dem niedrigsten europäischen Preis für die jeweiligen Wirkstoffe entsprochen, hätten die Ausgaben mit ca. 400 Millionen Euro nur ein gutes Viertel dessen betragen.

Rabattverträge für Einsparungen und Resilienz

Um diese Ungerechtigkeit anzugehen, wären exklusive Rabattverträge in diesem Bereich eine wichtige Option. Eine solche Ausschreibung würde nicht nur zu deutlichen Einsparungen führen. Entsprechende Vertragsmodelle zeigen bereits seit Jahren in anderen Arzneimittelbereichen positive Effekte auf die Versorgungssicherheit. Denn in den Verträgen werden nicht nur Preise festgelegt, sondern auch Liefer- und Lagervorgaben. Das führt zu mehr Resilienz des Systems. 

Milliarden-Einsparungen verschenkt

Und trotz all dieser positiven Aspekte wird im frisch vom Bundestag beschlossenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) festgelegt, dass exklusive Rabattverträge von Krankenkassen für Biosimilars bis zum 1.7.2028 untersagt sind. Nach Schätzungen der TK gehen den Krankenkassen dadurch mögliche Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro jährlich verloren. Passend dazu werden Biosimilar-Hersteller auch im aktuellen Entwurf des BStabG geschont. Denn der geplante und dringend notwendige dynamische Herstellerabschlag gilt explizit nicht für den Bereich der Biosimilars.

Pharmabranche profitiert unterm Strich

Laut Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Pharmaindustrie rund 1,7 Milliarden Euro an Einsparungen leisten. Rechnet man die Erleichterungen aus dem ApoVWG dagegen, geht die Pharmaindustrie unter dem Strich also mit einem Plus aus den Spargesetzen heraus. In Zeiten einer angespannten Haushaltslage und einer enormen Belastung der Beitragszahlenden ist das ein völlig falsches Signal. Hier muss im parlamentarischen Verfahren beim BStabG dringend nachgebessert werden.