Da Sie als Arbeitgeber die Diagnose nicht kennen dürfen, können Sie selbst in der Regel nicht feststellen, ob die Arbeitsunfähigkeiten zusammenhängen. Diese Information erhalten Sie - auf Anfrage - von der Krankenkasse.  

Weitere Details

Bei der Mitteilung wird streng auf die Einhaltung des Datenschutzes geachtet. Sie als Arbeitgeber erhalten also keinerlei Hinweis auf die Art der Erkrankung. Mehr zum Thema "Vorerkrankungen" finden Sie in unserem Themenbereich Datenaustausch Entgeltersatzleistungen .