Selbsthilfe: Bis Ende Januar muss die pauschale Förderung beantragt werden.
Magdeburg, 13. Januar 2021. Selbsthilfeeinrichtungen sollten sich beeilen, wenn sie für ihre Arbeit im laufenden Jahr pauschale Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) Sachsen-Anhalt in einer Pressemitteilung informiert, müssen entsprechende Anträge bis zum 31. Januar bei den Krankenkassen vorliegen. Mit der sogenannten Pauschalförderung können Landesorganisationen, Kontaktstellen sowie örtliche Selbsthilfegruppen Fördermittel für Fixkosten wie Raummiete, Büromaterial, Mitgliederzeitschriften oder Ähnliches beantragen. Die Vergabe erfolgt über die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt, ein gemeinsames Gremium der gesetzlichen Kassen im Bundesland.