Pflicht seit 2026: Entsendebescheinigungen für Abkommensländer digital beantragen - so geht’s
Ob USA, China oder Türkei: Entsendebescheinigungen für Abkommensländer beantragen Sie seit 2026 nur noch digital. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der SVA-Antrag funktioniert, wer zuständig ist und wie Sie Bescheinigungen schnell an Ihre Mitarbeitenden weitergeben.
Seit dem 1. Januar 2026 beantragen Sie Bescheinigungen für Entsendungen in Abkommensländer ausschließlich digital - entweder über das SV-Meldeportal oder über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm.
Übrigens: Für EU-Entsendungen gibt es das digitale Verfahren schon seit 2019. Es soll für mehr Effizienz, schnellere Bearbeitung und eine sichere elektronische Übermittlung sorgen.
| To-do | Was bedeutet das? |
|---|---|
| SV-Meldeportal: Jetzt Benutzerkonto anlegen | Falls Sie das Portal noch nicht nutzen, registrieren Sie sich am besten jetzt. Um das SV-Meldeportal nutzen zu können, brauchen Sie ein ELSTER-Unternehmenszertifikat, eine Betriebsnummer und Ihre Unternehmensdaten. Nach dem Antrag erhalten Sie per Post ein Vertretungsschreiben mit einem Freischaltcode. Mit diesem Code können Sie Ihre Registrierung abschließen. Tipp: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es im Artikel Wie kann ich mich für das SV-Meldeportal registrieren? |
| Entgeltsoftware prüfen | Für alle, die ein Entgeltabrechnungs-Programm nutzen: Kontrollieren Sie, ob Ihre Software den neuen Datensatz für Abkommensländer unterstützt. |
Kurz erklärt
Abkommensland (Abkommensstaat): Ein Land, mit dem Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat - z. B. China, Indien, Japan, USA oder Türkei.
SV-Meldeportal : Ein kostenpflichtiger und gesicherter Zugang zur digitalen Sozialversicherungs-Meldung.
Antrag stellen - so geht´s
- Datensatz: Verwenden Sie den Datensatz "SVA-Antrag Entsendung" (SVA steht für Sozialversicherungsabkommen).
- Bearbeitungszeit: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine elektronische Rückmeldung von der zuständigen Krankenkasse.
- Format der Bescheinigung: Sie können Ihren Mitarbeitenden entweder ein digitales Dokument (z. B. PDF) oder einen Ausdruck mitgeben.
Zuständigkeiten - Wer ist wofür verantwortlich?
Wenn Sie für die entsendete Person Rentenversicherungs-Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zahlen, prüft diese Ihren Antrag.
Ansonsten übernimmt entweder die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) oder die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) die Prüfung.
Gut zu wissen: Bei Anträgen an die DRV hat sich das Verfahren seit 2026 nicht geändert - hier bleibt es noch beim Papierverfahren.
| Entsendeland | Wer ist zuständig? |
|---|---|
| Albanien | DRV |
| Australien | DRV |
| Bosnien-Herzegowina | DVKA |
| Brasilien | DRV |
| Chile | DRV |
| China | DRV |
| Indien | DRV |
| Israel | DVKA |
| Japan | DRV |
| Kanada | DRV |
| Korea (Republik Korea, Südkorea) | DRV |
| Kosovo | DVKA |
| Marokko | DVKA |
| Montenegro | DVKA |
| Nordmazedonien | DRV |
| Philippinen | DRV |
| Quebec | DRV |
| Republik Moldau | DVKA |
| Schweiz (nur für Drittstaatsangehörige ) | DVKA |
| Serbien | DVKA |
| Türkei | DVKA |
| Tunesien | DVKA |
| Uruguay | DRV |
| USA | DVKA |
Ausnahmevereinbarungen
Überschreitet der Auslandseinsatz die maximale Entsendedauer? Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Dann können Sie weiterhin bei der DVKA eine Ausnahmevereinbarung beantragen.
Seit 2026 nutzen Sie hierfür den Datensatz "SVA-Antrag Ausnahmevereinbarung".
Tipp: Bei uns finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Sozialversicherungsabkommen - zusammen mit der maximalen Entsendedauer und den entsprechenden Sozialversicherungszweigen.
Mehr Infos
- Weitere Details zu den verschiedenen Fristen finden Sie in unserem Artikel Entsendung: Diese Fristen müssen Sie kennen .
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit bei einer Entsendung deutsches SV-Recht weiter gilt? Die Antwort finden Sie in unserem Artikel - zusammen mit Praxistipps und hilfreichen Links.